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Kirchenasyl: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Pfarrer

Der Streit zwischen evangelischer Kirche und dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises spitzt sich zu. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft offiziell gegen vier Pfarrer und eine Pfarrerin.

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Im Streit um neun Fälle von Kirchenasyl im Rhein-Hunsrück-Kreis hat die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach gegen insgesamt fünf Pfarrerinnen und Pfarrer sowie gegen neun Flüchtlinge aus dem Sudan Strafverfahren eingeleitet. Die Pfarrer von Rheinböllen, Büchenbeuren und Kirchberg bestätigten dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag, dass ihnen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt vorgeworfen werde. Anlass für die Ermittlungen waren Strafanzeigen des Landrats von Simmern, Marlon Bröhr (CDU). Zuvor war im Juni der Versuch der Kreisverwaltung gescheitert, ein Kirchenasyl polizeilich räumen zu lassen und einen Sudanesen nach Italien abzuschieben.

Das Mainzer Integrationsministerium hatte die Abschiebung zunächst verhindert und dem Landkreis eine Weisung erteilt, auf Zwangsmaßnahmen gegen das Kirchenasyl zu verzichten. Stattdessen wurde dem Landrat nahegelegt, ein Mediationsverfahren mit den Kirchen zu beginnen, um den Konflikt zu entschärfen. Darauf wollte sich der Kreis nicht einlassen.

Die Evangelische Kirche im Rheinland verteidigte die Gewährung des Kirchenasyls. In Italien hätte den Flüchtlingen aus der Bürgerkriegsregion Darfur eine Abschiebung in den Sudan gedroht. «Einige der jungen Männer sind mit unbehandelten oder gerade ausgeheilten Krankheiten ins Kirchenasyl gekommen, die in Italien für sie lebensbedrohlich hätten werden können», heißt es in einer Mitteilung des Landeskirchenamtes in Düsseldorf. Die Kirche zweifelt auch daran, dass die zusammengestellten Härtefalldossiers ernsthaft geprüft wurden. Die Fälle seien jeweils «binnen weniger Stunden» abgelehnt worden.

Außerdem bestreitet die Landeskirche eine Pflicht, das Kirchenasyl nach einem abgelehnten Dossier zu beenden. Im Integrationsausschuss des Mainzer Landtags erklärte die zuständige Ministerin Anne Spiegel (Grüne), dass noch im vergangenen Jahr Land und Kommunen sich darin einig gewesen seien, auf Polizeieinsätze in Kirchenräumen zu verzichten. «Das haben die demokratischen Kräfte im Parlament auch so mitgetragen», sagte Spiegel. «Es gibt keinen Grund, diesen Konsens aufzulösen. Ich hoffe, dass die CDU davon nicht abrückt.»

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Spiegel kündigte ein weiteres Spitzengespräch an, um das Verfahren mit Kirchenasyl-Fällen zu klären, in denen die Härtefall-Dossiers abgelehnt werden. Die Weisung des Ministeriums an den Kreis, keinen Polizeieinsatz zu starten, gelte noch bis Ende September und habe nicht das Ziel gehabt, eine Rückführung des Sudanesen zu verhindern. Sie zu verlängern sei sinnlos, da es keine Aussicht auf einvernehmliche Gespräche zwischen den beiden Seiten gebe.

«Ziel von externer Mediation bei Gesprächen ist es, das Gesprächsklima und die Atmosphäre so zu verbessern, dass dadurch ein wie auch immer gearteter Kompromiss erst möglich gemacht werden kann», teilte der CDU-Politiker Bröhr dem epd mit. An gegenseitigem Respekt habe es aber nicht gemangelt. Eine externe Mediation sei nicht erfolgsversprechend gewesen, «da die Sach- und Rechtslage eindeutig ist und es keinen Handlungsspielraum für die Behörde gibt.»

Im Landtagsausschuss wiederholten CDU und AfD ihre Kritik am Vorgehen des Ministeriums. Auch die CDU achte das Kirchenasyl, versicherte Fraktionschef Christian Baldauf. Allerdings dürfe das Kirchenasyl nicht zum politischen Instrument werden. Der AfD-Abgeordnete Michael Frisch erklärte, in einem Rechtsstaat sei das Kirchenasyl nicht mehr zeitgemäß. Für die SPD-Fraktion warf Jaqueline Rauschkolb dem Landrat vor, sich mit seinem kompromisslosen Vorgehen profilieren zu wollen.

In Rheinland-Pfalz gab es seit 2017 eine ganze Reihe von Konflikten um Menschen im Kirchenasyl. Für Aufsehen sorgte ein Fall in Ludwigshafen, bei dem die Polizei eine koptische Familie in Kirchenräumen festgenommen hatte. Im Frühjahr 2018 wurde ein Strafverfahren gegen einen evangelischer Pfarrer aus der Pfalz eingeleitet und erst gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.200 Euro wieder eingestellt.

Quelleepd

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