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Lob und Kritik: Katholiken über Austrittsdekret gespalten

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat das neue bischöfliche Dekret zum Kirchenaustritt begrüßt. Präsident Alois Glück sprach in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagsausgabe) von einer auch innerkirchlich "sehr wertvollen Entscheidung und Orientierung". Die katholische Reformbewegung "Wir sind Kirche" übte indes scharfe Kritik.

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 Nach dem am Donnerstag in Bonn vorgestellten Dekret der Deutschen Bischofskonferenz ist ein Austritt aus der katholischen Kirche mit weitreichenden Sanktionen verbunden. Folgen sind demnach der Ausschluss vom Empfang der Eucharistie und der Krankensalbung. Auch das kirchliche Begräbnis kann verweigert werden.

 Glück sagte, die Botschaft des Dekrets sei eindeutig: "Wer die Solidargemeinschaft verlässt, muss mit Konsequenzen rechnen." Der Austritt aus der Kirche sei nicht allein als eine rein steuertechnische Entscheidung zu betrachten.

 Johannes Grabmeier von der Initiative "Wir sind Kirche" sagte dem Blatt, die Bischöfe verhielten sich "scheinheilig und heuchlerisch, weil sie die eigene Theologie hinten runter fallenlassen". Wer getauft sei, könne aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts austreten, nicht aber aus der Kirche selbst.

 "Ich sehe im Dekret eine Drohbotschaft und den traurigen, verzweifelten Versuch, an der Macht durch die Kirchensteuer festzuhalten, statt nach zeitgemäßen Formen der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche zu suchen", sagte Grabmeier. Es gebe viele Menschen, die trotz Austritts weiterhin zur kirchlichen Gemeinschaft gehören wollten.

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Am Donnerstag hatte die deutsche Bischofskonferenz ein Dekret veröffentlicht, in dem festgelegt wird, dass jeder, der keine Kirchensteuer zahlt, kein Katholik sein kann. Direkte Folge davon ist, dass man vom Empfangen der Sakramente ausgeschlossen ist: Man darf nicht mehr an der Eucharistie teilnehmen, gefirmt werden oder zur Beichte gehen. Faktisch käme somit ein Austritt einer Exkommunikation gleich. Das Dekret soll am Montag, dem 24. September in Kraft treten.

(Quelle: epd)

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