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Missbrauch: Betroffenenbeirat der EKD nimmt Arbeit auf

Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird künftig von einem Betroffenenbeirat begleitet. Das zwölfköpfige Gremium soll in diesem Monat seine Arbeit aufnehmen.

Das Gremium solle Betroffenen „eine strukturierte Beteiligung“ an den Prozessen bieten und die kirchliche Arbeit zu Prävention, Aufarbeitung und Hilfe für Betroffene begleiten, heißt es in einer Pressemitteilung der EKD. Die Mitwirkung war öffentlich ausgeschrieben worden. Die zwölf Mitglieder repräsentierten verschiedene Teile kirchlichen Lebens, in denen es in der Vergangenheit zu Missbrauch gekommen sei, zum Beispiel Heimkinder in der Diakonie.

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„Dass Sie bereit sind, im Beirat anderen Betroffenen, die angesichts des erlittenen eigenen Leids nicht die Kraft oder Möglichkeit dazu haben ihre Anliegen in der Öffentlichkeit zu vertreten, eine Stimme zu verleihen, trägt auch dazu bei, künftiges Leid zu verhindern“, wird Bischöfin Kirsten Fehrs, Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, in der Mitteilung zitiert.

„Aus massiven Fehlern lernen“

„Auch wenn es unbequem ist: Aus den massiven Fehlern und Vertuschungen der Vergangenheit muss die Kirche lernen – um Gerechtigkeit für Betroffene zu schaffen, um Täterstrategien zu durchbrechen und um Kinder und Jugendliche heute und in der Zukunft besser zu schützen“, sagt Beiratsmitglied Katarina Sörensen. Detlev Zander, ebenfalls Mitglied im Beirat, betont, er wolle durch seine Mitarbeit dazu beitragen, dass die Aufklärung und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Sinne der Betroffenen gelinge. „Gleichzeitig möchte ich auch Brückenbauer zwischen der EKD und den Betroffenen sein“, sagt Zander.

Die Etablierung eines Betroffenenbeirats ist Teil eines elfteiligen Handlungsplans, den die Synode der EKD im Herbst 2018 beschlossen hatte. Weite Teile davon seien bereits umgesetzt worden, heißt es.

Link: Mitglieder des Betroffenenbeirats

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