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Missbrauchsskandal: Bischöfe stellen Entschädigungsmodell für Opfer vor

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat ein mehrstufiges Modell vorgestellt, mit dem sie die Opfer sexuellen Missbrauchs entschädigen will. Dazu gehört ein Vorsorgefonds, die Erstattung von Kosten für therapeutische Hilfe, materielle Leistungen in Anerkennung des Leids sowie Regelungen für besonders schwere Fälle.

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Dies teilten die Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz mit. Der Entwurf des Modells war am Donnerstag dem Runden Tisch «Sexueller Kindesmissbrauch» der Bundesregierung in Berlin vorgestellt worden.

«Die Finanzierung von Leistungen wird nicht aus Kirchensteuermitteln erfolgen», betonte die Bischofskonferenz. Materielle Leistungen würden dezentral – von den Tätern beziehungsweise den betroffenen Bistümern oder Ordensgemeinschaften – erbracht. Eine Festlegung der Höhe des Betrages werde «im Interesse der gemeinsamen Meinungsbildung am Runden Tisch – wenn möglich in Übereinstimmung mit den anderen am Runden Tisch vertretenen Organisationen – erfolgen». Die katholische Kirche sei auch aus Gründen der Gerechtigkeit an einem gesamtgesellschaftlichen Vorgehen interessiert.

 Zu dem geplanten Präventionsfonds heißt es, eine optimale Prävention gehöre zu den Hilfen, «die Opfer aufgrund ihrer Leiderfahrung erwarten». Die freiwillige Übernahme von Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung erfolge bei akutem therapeutischem Bedarf, soweit die Krankenkassen oder andere Kostenträger die Kosten nicht übernehmen. Eckpunkte des Umfangs der Kostenübernahme seien bereits geklärt. In besonders schweren Fällen seien andere oder zusätzliche Leistungen möglich, hieß es.

 Eine finanzielle Hilfe solle möglichst schnell geleistet werden, wenn Missbrauchsopfer eine materielle Leistung in Anerkennung des Leids wünschen und wegen der Verjährung oder aus anderen Gründen ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nicht durchsetzbar ist. «Diese soll der Täter erbringen. Subsidiär wird sie bis zu einem noch nicht festgelegten Betrag von der betroffenen kirchlichen Körperschaft aufgebracht.»

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 Das jetzt in Berlin eingebrachte Modell sei auf die katholische Kirche zugeschnitten, «aber exemplarisch gemeint und von der Hoffnung geleitet, dass sich die Betroffenen am Runden Tisch gemeinsam auf diese oder eine ähnliche Vorgehensweise jeweils in ihrem Bereich verständigen können», hieß es weiter: «Änderungen und eine Weiterentwicklung sind möglich», so die Bischofskonferenz.

 Zum Abschluss der Herbstvollversammlung der katholischen Bischöfe in Fulda Ende September war eine Rahmenordnung «Prävention von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen» verabschiedet worden. Ihr Ziel sei es, alle Personen im kirchlichen Bereich zu sensibilisieren und zu befähigen, Hinweise auf sexualisierte Gewalt zu erkennen und mit diesen angemessen umzugehen.

 Alle Hilfen der katholischen Kirche hätten das Ziel, «zur Heilung beizutragen. Materielle und immaterielle Hilfen bringen zum Ausdruck, dass die Kirche das Leid und die Verwundungen anerkennt, die Opfern zugefügt wurden». Ausgangspunkt und Maßstab seien deshalb die konkreten Bedürfnisse der Betroffenen, «deren Traumatisierung soweit wie möglich behoben und in Bezug auf ihre Folgen gemildert werden soll».

(Quelle: epd)

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