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Palliativmediziner: Gesetz zur Suidzidassistenz zwingend notwendig

Ethik-Experten hatten vor Kurzem den Bundestag zum Verzicht auf ein neues Sterbehilfe-Gesetz aufgefordert. Palliativmediziner Winfried Hardinghaus widerspricht nun.

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband widerspricht Ethik-Experten, die gegen die Verabschiedung des geplanten Gesetzes zur Regelung der Suizidassistenz sind. „Das wäre ein Unding. Ein Verzicht auf gesetzliche Vorgaben würde auf Dauer zu rechtlichen Unsicherheiten für Betroffene und Ärztinnen und Ärzte führen“, sagte Präsident Winfried Hardinghaus dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zudem würde dem Tun von Sterbehilfevereinen Tür und Tor geöffnet, warnte der Berliner Palliativmediziner.

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Hardinghaus reagierte auf einen Appell von Wissenschaftlern um den früheren Ethikratsvorsitzenden Peter Dabrock in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, auf das geplante Gesetz zu verzichten. Die Forschenden um Dabrock betonen, keiner der dem Bundestag vorliegenden drei Gesetzentwürfe helfe Menschen, die einen Suizid erwögen, in ihrer existenziell schwierigen Lage.

Palliativmediziner: Suizidprävention ausbauen

Dem widerspricht der Verbandspräsident vehement: „Das kann ich nicht nachvollziehen. Es geht um eine professionelle Beratung beziehungsweise Begleitung vor jeder Entscheidung über einen assistierten Suizid, damit möglichst viele Betroffene vom Suizid wieder Abstand nehmen“, sagte der Palliativmediziner: „Denn die Beratungspflicht schließt ja mit ein, Alternativen aufzuzeigen.“

Eine gesetzliche Regulierung sei zwingend notwendig, erklärte Hardinghaus: „Nicht zuletzt, weil es zumindest in einem der drei vorliegenden Entwürfe im Bundestag auch um den Ausbau der Suizidprävention geht, was wir für den wichtigeren Aspekt in dem ganzen Prozess halten.“ Denn eine gute Hospiz- und Palliativversorgung sei „immer auch eine sinnvolle Suizidprävention“, betonte der Verbandspräsident.

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Hardinghaus: Ohne Gesetz „totale rechtliche Unsicherheit“

Das Bundesverfassungsgericht hat den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verboten hatte, 2020 gekippt. Es sei ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, wenn ein selbstbestimmtes Sterben verwehrt werde. „Das Gericht hat zwar die Regierung nicht verpflichtet, ein neues Gesetz vorzulegen, verwies aber auf die Möglichkeiten zum Schutz vor einer gefahrenträchtigen Entwicklung“, erläuterte Hardinghaus.

Ohne Gesetz würde es weiter eine totale rechtliche Unsicherheit geben, für Ärzte und Ärztinnen wie auch für schwerkranke Menschen und deren Angehörige. „Man kann eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe nicht gegen die Prävention ausspielen. Man braucht beides, beides muss Hand in Hand gehen“, sagte Hardinghaus.

Falls ihr selbst in einer verzweifelten Situation seid, sprecht mit Freunden oder Familie darüber. Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Auch die Beratung über E-Mail ist möglich. Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

Quelleepd

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2 Kommentare

  1. Meiner Beobachtung/Erfahrung nach, wäre es gut wenn der Mensch mit Gott Kontakt hält und ihn fragt oder in sich hineinhorcht, ob wirklich jede Operation/medizinische Maßnahme auch noch im hohen Alter gemacht/angenommen werden sollte. Wann genug ist und der Mensch an dem Punkt ist , das er von Gott empfangen werden soll und das irdische Dasein von Gott aus, für ihn beendet ist. Denn sonst kann es passieren, dass am Ende nach allen überstandenen Krankheiten der Mensch in einem Zustand ist und wo er nicht mehr sterben kann und nach gewerblicher Sterbehilfe verlangt, was der Mensch nicht tun darf. Gott setzt Anfang und Ende des Lebens eines Menschen.

    • Was wartet am Ende des freien Willens, Herr Schliebs? Fluch oder Segen?

      Und welchen Vorschlag haben Sie fuer Menschen, „die nicht mit Gott Kontakt halten“?
      Gesetze gelten ja im Idealfall fuer alle.

      Und was ist mit glaeubigen Menschen, die dement geworden sind oder psychisch Kranke? Wer entscheidet dann?

      Und wenn keiner (Angehoerige, Aertze, Vormund) entscheiden WILL (Rechtsunsicherheit), wer entscheidet dann?

      Was ist mit der Gefahr das Alte zum Wirtschaftssubjekt fuer teure, unnuetze Massnahmen werden?

      LG Joerg

      Zum Artikel: Stiehlt sich die Politik mal wieder aus der Verantwortung und duckt sich vor unangenehmen Entscheidungen weg?

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