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Russland: Anti-Terrorgesetz schränkt kirchliche Arbeit ein

Das neue Anti-Terrorgesetz in Russland schränkt die missionarischen Tätigkeiten der Kirchen massiv ein. Dies hat die norwegische Menschenrechtsorganisation „Forum 18″ kritisiert“.

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Glaubensüberzeugungen dürfen in Russland künftig nur noch an bestimmten Orten und von „legitimierten Personen“ weitergegeben werden. So ist es in Zukunft verboten, religiöse Veranstaltungen in Privathäusern oder auch öffentlich zu veranstalten. Dies ist nur noch in offiziellen Kirchengebäuden erlaubt. Religiöse Verkündigung ist zudem nur noch solchen Personen gestattet, die eine staatliche Genehmigung dafür besitzen. Eine Registrierung ist zwingend vorgeschrieben.

Betroffen hiervon sind zahlreiche protestantische Gemeinschaften und Kirchen, die häufig nur über wenige oder gar keine offiziellen Kirchengebäude verfügen. „Hauskirchen“ sind nicht mehr gestattet. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Geldstrafen.

Die Einschränkungen sind Teil des neuen Anti-Terror-Gesetzespakets zur „Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit“, das Präsident Putin unterschrieben hat und am 20. Juli in Kraft tritt. Dies sei ein „schwarzer Tag“ für die Religionsfreiheit, erklärte der Rechtsanwalt Vladimir Ryakhovsky vom „Slawischen Zentrum für Recht und Gerechtigkeit“ in Moskau. Das Gesetz widerspreche offen dem Auftrag des Evangeliums „geht hin und macht zu Jüngern“ und verletzte zudem die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger. Laut Forum 18 beschwerte sich Ryakhovsky, dass diese Gesetzesänderung von Leuten verfasst worden sei, „die absolut keine Profis sind und die religiöse Praxis nicht verstehen.“

Link: Forum 18

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(Quelle: apd)

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