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Schwarzes Kreuz bittet um Geschenke für Menschen in Haft

Das Schwarze Kreuz sucht wieder Menschen, die Häftlingen in deutschen Justizvollzugsanstalten zu Weihnachten eine Freude bereiten wollen. Private Geschenkpakete dürfen sie nicht erhalten.

Menschen in Haft spürten an Weihnachten mehr denn je, dass sie nicht dazugehörten, teilte die christliche Straffälligenhilfe Schwarzes Kreuz mit Sitz in Celle am Montag mit. Manche hätten keinen Kontakt zu nahestehenden Menschen mehr. Und wenn doch, dürften sie von ihnen aus Sicherheitsgründen kein Geschenk bekommen.

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Gesucht würden deshalb Menschen, die bereit seien, einem Inhaftierten zu Weihnachten ein Paket im Wert von etwa 30 Euro zu packen. Dinge wie Kaffee, Süßigkeiten oder ein Kartengruß dürften hinein, erläuterte die Hilfsorganisation. Wer mitpacken möchte, wird gebeten, sich bis zum 6. Dezember anzumelden. Als gemeinnützige Organisation habe das Schwarze Kreuz die Möglichkeit, Pakete an Haftanstalten schicken zu lassen, die sie dann an Gefangene weitergeben. In der Regel seien das besonders bedürftige Gefangene, die zum Beispiel nicht arbeiten könnten.

Für Gefangene bedeute ein Weihnachtspaket mehr als die eine oder andere Nascherei, hieß es. Ihnen zeige es, dass sich ein anderer Mensch Gedanken um sie gemacht habe und ihnen Gutes wünsche. Das mache die Gefangenen froh, stärke und ermutige sie und könne neue Hoffnung wecken.

Das Schwarze Kreuz hilft nach eigenen Angaben seit 1925 bundesweit Strafgefangenen und ihren Familien. Seit 1953 schickt der Verein Weihnachtspakete in die Haftanstalten. Im Jahr 2022 waren es 1.523 Pakete. Ziel der christliche Straffälligenhilfe ist es nach eigenen Angaben, Inhaftierte in eine bessere Zukunft ohne Straftaten zu begleiten und damit gleichzeitig neues Leid und neue Opfer zu verhindern.

Quelleepd

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2 Kommentare

  1. Dies ist sicherlich im Sinne Jesu. Leider habe ich kaum Zeit, sonst würde ich mich evtl. beteiligen.

  2. Eine gute – aber nicht ganz einfache Angelegenheit

    Mir war fremd – und eigentlich kann ich es auch nicht glauben – dass Insassen von Justizvollzugsanstalten gar keine privaten Geschenke erhalten dürfen. Ein Geschenkpaket zu packen und zu senden ist sicherlich eine sehr gute Sache. Denn jede/r hat eine zweite Chance verdient, auch nach jeder Haftzeit. Nicht kommuniziert bzw. informiert wird hier im Artikel allerdings, ob damit beabsichtigt ist, auch persönliche soziale Beziehungen aufzubauen. Dazu müsste man ergänzen, dass dies für Aussenstehende nicht immer unproblematisch ist, wobei es andererseits im Sinne dieser Sache sehr gut wäre. Einerseits gibt es Erfahrungen, damit ausgenutzt zu werden. Andererseits sollte man, wenn denn solche Beziehungen von außen nach innen auch entstehen, dann die Betroffene nicht einfach nach Gutdünken irgendwann wieder fallen lassen. Das mag dann vielleicht in eine ganz andere Richtung gehen als man selbst beabsichtigt, weil dies kaum eine nur auf Zeit begrenztes Projekt sein kann. Diese Problematik gibt es aber (vielleicht noch stärker) bei Bewohner:innen in Einrichtungen, die seelisch und/oder geistig behindert sind. Da ist gewissermaßen die Dauer, und Zuverlässigkeit (also Nachhaltigkeit) der Verbindung wichtig, was aber auch ein Problem sein könnte. Etwa auch Freundschaften mit Menschen sind ja per se nie nur ein Projekt auf Zeit. Darin liegt die Problematik von Formen solcher Patenschaften. Aber vielleicht gibt es dieses Problem deshalb nicht, wenn hier eine persönlichen Verbindung gar nicht intendiert wird. Diese wichtige Information hat leider völlig gefehlt.

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