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Staatsleistungen an die Kirche: EKD-Ratsvorsitzender Schneider bekräftigt Gesprächsbereitschaft

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, hat die Gesprächsbereitschaft zur Ablösung der Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen bekräftigt. "Wir können darüber reden, aber die Summen müssen stimmen", so Schneider.

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Durch die Staatsleistungen seien die Kirchen in der Lage, neben ihrem eigentlichen Auftrag auch Aufgaben für die Allgemeinheit zu erfüllen, sagte Schneider. Als Beispiele nannte er Leistungen im Sozial- und Bildungsbereich. Bei einer Ablösung der staatlichen Zahlungen könnten die Kirchen deshalb "nicht auf irgendetwas verzichten". Zugleich betonte Schneider, die evangelische Kirche werde durch die Staatsleistungen "nicht vom Staat alimentiert". Vielmehr werde die Kirche von ihren Mitglieder über die Kirchensteuer finanziert.

 Diese Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge bedeute für die Kirche "eine große Freiheit" und gewährleiste "einen hohen Schutz der biblischen Verkündigung". Die Ablösung der Staatsleistungen hatte bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 vorgesehen. Dieser Passus wurde ins Grundgesetz übernommen. Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben bereits mehrfach die Bereitschaft geäußert, über die Ablösung der Staatsleistungen zu verhandeln.

 Die Zahlungen der Bundesländer von derzeit jährlich 460 Millionen Euro an die Kirchen gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück.

(Quelle: epd)

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