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Verletzung der Amtspflicht: Disziplinarverfahren gegen Jürgen Fliege

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat ein Disziplinarverfahren gegen den als Fernsehpfarrer bekanntgewordenen Jürgen Fliege (64) eingeleitet.

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Dem Disziplinarverfahren liege der Verdacht zugrunde, der Ruhestandspfarrer der rheinischen Kirche habe gegen seine Amtspflichten verstoßen, erklärte das Landeskirchenamt in Düsseldorf am Freitag. Zu den konkreten Beweggründen für die Einleitung des Disziplinarverfahrens machte die Landeskirche allerdings keine Angaben. In dem laufenden Verfahren würden schutzwürdige Interessen berührt, sagte ein Sprecher der rheinischen Kirche.

 Das evangelische Kirchenrecht sieht ein Disziplinarverfahren vor, wenn ein Pfarrer seine «Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt», unabhängig davon, ob sie im aktiven Dienst oder bereits im Ruhestand sind. Es geht dabei nicht um Abweichungen vom kirchlichen Bekenntnis. Wie der rheinische Pressesprecher erläuterte, kann am Ende des Disziplinarverfahrens, dessen Dauer derzeit nicht abzuschätzen sei, ein Verweis stehen, eine Kürzung der Bezüge oder gar die Entfernung aus dem Amt.

 Fliege war bereits früher in Konflikt mit der evangelischen Kirche geraten. Zuletzt hatte er Unmut ausgelöst, indem er eine angeblich von ihm spirituell aufgeladene «Fliege-Essenz» bewarb und vertrieb. In die Flüssigkeit hatte er nach eigenen Angaben durch Gebete «Trost und Kraft» gesendet.

 Außerdem soll Fliege nach einem Bericht der Tageszeitung «Die Welt» im Gespräch mit einem Brautpaar über dessen Trauung gesagt haben, Gott und Kirche seien «erst mal scheißegal», es komme auf die Seele an. Bereits 1999 hatte Fliege in einem Interview Gott als «Gauner da oben» bezeichnet.

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(Quelle: epd)

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