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Trotz Panne: Anwaltskanzlei darf Fall Locher untersuchen

Die Aufarbeitung rund um die Rücktritte von Sabine Brändlin und Gottfried Locher in der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) kann unmittelbar beginnen. Das war mehrere Wochen unklar, wie ref.ch berichtet. Am 15. Juni hatte die Synode beschlossen, eine nichtständige Kommission mit der Untersuchung zu betrauen. Die Anwaltskanzlei, die der Rat zuvor engagiert hatte, sollte ihr unterstellt sein. Jedoch kam es zu einer Panne: Dem Vorschlag nach hätte das Synodenbüro die Kommissionsmitglieder auswählen sollen. Das ging jedoch nur nach einer alten Regelung aus dem Kirchenbund. Nach neueren Regelungen kann nur die Synode selbst die Mitglieder der Kommission bestimmen. Und die hätte erst Mitte September wieder getagt. Der Prozess hätte sich um Monate verschoben.

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Nun hat der Rat jedoch grünes Licht gegeben: Die Anwaltskanzlei darf die Arbeit auch ohne Kommission fortsetzen. Den Bericht und ihre Empfehlungen soll sie der noch zu wählenden Kommission anschließend übergeben. Man habe sich für diesen Weg entschieden, um eine möglichst rasche Aufarbeitung zu garantieren und gleichzeitig den Entscheid der Synode zu respektieren, sagte Esther Gaillard nach Angaben von ref.ch.

Der ehemalige Präsident Gottfried Locher und Ratsmitglied Sabine Brändlin haben in der Zeit von April bis Mai mit dem Abstand von wenigen Wochen ihr Amt niedergelegt. Im Nachgang wurde bekannt, dass Locher Grenzüberschreitungen vorgeworfen werden. Brändlin hatte dem nachgehen sollen. Ihr war jedoch Befangenheit vorgeworfen worden, weil sie eine Affäre mit Locher gehabt haben soll. Rund um den Rücktritt und dessen Hintergrund gibt es bis heute viele Fragen. (nate)


Jesus.de hat die Umstände des Rücktritts bereits in einem Hintergrundartikel aufbereitet.

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