Das Landgericht Bielefeld hat am Dienstag einen 83-jährige Mann wegen eines versuchten Anschlags auf die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Der Mann war im vergangenen Jahr mit einer Maschinenpistole in das Bielefelder Gemeindezentrum der Glaubensgemeinschaft eingedrungen. Nach Auffassung des Gerichts verhinderten allein Schwierigkeiten beim Durchladen der Waffe ein Blutbad. Der Mann war von Gemeindemitgliedern überwältigt worden. (AZ: 10KS 46Js 284/09)
Für rund 81 Menschen sei an diesem Abend ein Alptraum Realität geworden, erklärte das Gericht. Der Angeklagte hatte im Verfahren erklärt, dass er die Waffe hätte entsichern können, wenn er es gewollt hätte. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, den Mann lediglich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verurteilen.
Die Zeugen Jehovas gelten als christliche Sondergemeinschaft, die keine ökumenischen Kontakte zu den großen Kirchen unterhält. Die Gemeinschaft ist wegen der kategorischen Ablehnung von Bluttransfusionen und ihres Umgangs mit Aussteigern umstritten. Nach eigenen Angaben gehören der Gemeinschaft in Deutschland mehr als 160.000 Mitglieder an.
(Quelle: epd)