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Urteil: „Spaghettimonster“-Kirche wird nicht mit Kirchen gleichgestellt

Die satirische „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ wird in Brandenburg nicht als mit den Kirchen gleichberechtigte Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt. Der Verein vertrete „kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung“, urteilte das Brandenburgische Oberlandesgerichts am Mittwoch in Brandenburg an der Havel. Die „Spaghettimonster“-Kirche habe deshalb auch kein Recht, Hinweisschilder für wöchentliche „Nudelmessen“ am Ortseingang von Templin aufzustellen.

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Als Mittel der Religionssatire imitiere und verfremde der Verein Texte und Symbole, die christlicher Religion entlehnt seien, darunter das „Monsterunser“ und ein auf das „Fliegende Spaghettimonster“ bezogenes „Glaubensbekenntnis“.

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