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Verfassungsgericht: Schulpflicht wichtiger als religiöse Bedenken

Eltern können ihre Kinder im Regelfall nicht wegen religiöser Bedenken vom Sexualkundeunterricht oder schulischer Karnevalsveranstaltungen befreien lassen. Das hat das Bundes-Verfassungsgericht entschieden.

Wenn Schule Neutralität und Toleranz gegenüber den Erziehungsvorstellungen der Eltern aufbringe, habe die Schulpflicht Vorrang, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Damit wiesen die Karlsruher Richter eine Verfassungsbeschwerde von Eltern zweier Kinder ab, die einer baptistischen Glaubensgemeinschaft angehören. (AZ: 1 BvR 1358/09).

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Wegen eines Theaterprojekts zum Thema «sexueller Missbrauch» sowie einer Karnevalsveranstaltung in der Grundschule in Ostwestfalen hatten die Baptisten ihre Kinder einfach zu Hause gelassen. Wegen zweier Verstöße gegen die Einhaltung der Schulpflicht war ein Bußgeld von 80 Euro festgesetzt worden.

Die mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit seien grundsätzlich zumutbar, argumentieren die Verfassungsrichter. Dies gelte umso mehr, als die Schule sich um einen «schonenden Ausgleich» bemüht habe. Das Grundrecht auf Glaubensfreiheit unterliege zwar keinem Gesetzesvorbehalt, sei aber durchaus Einschränkungen etwa durch den staatlichen Erziehungsauftrag zugänglich.

Verletzung der Religionsfreiheit?

Beschwert hatten sich die Eltern. Sie ließen ihre Kinder zu Hause, als es im Februar 2007 das Theaterprojekt und das Karnevalsfest an der Grundschule gab. Die Teilnahme an der Karnevalsveranstaltung war freigestellt, es gab aber alternative Angebote.

Die Baptisten sahen sich in ihrer Religionsfreiheit und ihrem Erziehungsrecht verletzt. Die Teilnahme an einer Karnevalsveranstaltung verletze die religiöse Neutralität der Schule, weil Fastnacht ein Fest der katholischen Kirche sei. Bei dem Theaterprojekt würden ihre Kinder zu einer «freien Sexualität» erzogen, argumentierten sie.

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Das oberste Gericht vertrat die Auffassung, das Theaterprojekt sei eine Präventionsveranstaltung der Schule gewesen, um Kinder vor den Gefahren eines sexuellen Missbrauchs zu schützen und sie dafür zu sensibilisieren. Die auf der Glaubensüberzeugung der Baptisten beruhenden Vorstellungen von Sexualerziehung ihrer Kinder seien dadurch nicht infrage gestellt worden. Auch liege kein Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot durch die Karnevalsveranstaltung vor, da die Kinder nicht zur Teilnahme an diesem Brauchtumsfest gezwungen waren. 

(Quelle: epd)

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