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Verlängerter Lockdown: Das ändert sich für Gottesdienste

Bund und Länder haben nach Beratungen am gestrigen Dienstag (19.01.) weitere Corona-Schutzmaßnahmen festgelegt. Diese umfassen unter anderem das Tragen von medizinischen Masken (FFP2-Maske oder OP-Maske) in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften. Auch für Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt laut Bundesregierung zukünftig die Pflicht, durchgehend medizinische Masken zu tragen. Versammlungen von mehr als zehn Personen müssen außerdem spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden. Auch das von vielen Gemeinden bereits praktizierte Gesangsverbot und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern soll schriftlich festgesetzt werden. Einzelheiten werden von den jeweiligen Bundesländern geregelt, die Beschlüsse gelten zunächst bis zum 14. Februar 2021.

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Link: Aktueller Bund-Länder-Beschluss zu Corona-Schutzmaßnahmen

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