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Warum es wichtig ist, jetzt sein Testament zu schreiben

Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gerne. Was nach dem eigenen Ableben mit dem Besitz geschieht ist jedoch ein Thema, dass man heute schon einmal angehen sollte. Der Notar Andreas Lämmle erklärt, warum.

Herr Lämmle, wann sollte ich anfangen, mir über mein Testament Gedanken zu machen?

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Andreas Lämmle: Darüber kann man sich nie zu früh Gedanken machen. Ich denke, dass jeder, vor allem aber wir als Christen dazu aufgerufen sind, verantwortlich mit unserem Vermögen umzugehen. Das gilt zu Lebzeiten, aber auch für die Zeit danach. Denn letztlich hat Gott uns unser Vermögen anvertraut und deswegen sollten wir auch verantwortlich damit umgehen.

Was passiert, wenn ich mich nicht um mein Testament kümmere? 

Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt, es erben die nächsten Verwandten und außerdem der Ehepartner entsprechend den gesetzlichen Regeln. Wenn keine Verwandten ermittelt werden können, dann ist der Fiskus Erbe – also das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Das finde ich persönlich tragisch, denn das Geld fällt dann einfach in die große ­Masse des Landeshaushalts. Ärgerlich ist auch, wenn Erben ermittelt werden, die den Erblasser, also den Verstorbenen gar nicht kannten. Oder wenn ein Unternehmer sich nicht um seinen Nachlass kümmert, dann verstirbt und das erfolgreiche Unternehmen aufgrund von mangelnder Nachfolgeregelungen nicht weitergeführt werden kann. Wenn man weiß, wer seine gesetzlichen Abkömmlinge, also seine Erben sind und man damit einverstanden ist, muss man kein Testament schreiben. Doch wenn man seinen Nachlass eigenständig und bewusst ganz oder teilweise abweichend regeln möchte, kommt man an der Errichtung eines Testaments nicht vorbei.

Welche Formen gibt es, seinen letzten Willen auszudrücken? 

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Es gibt zwei Formen: das privatschriftliche Testament und das öffentliche Testament. Ersteres wird eigenhändig vom Erblasser geschrieben und unterschrieben. Beim öffentlichen Testament wird ein Notar hinzugezogen, der das Testament dann beurkundet.

Wie kann ich vorgehen, wenn ich ein privatschriftliches Testament schreiben möchte? 

Erst mal sollte ich überlegen, wen ich als Erben bestimmen möchte: Ist es eine Person oder sind es gleich mehrere? Wenn es mehrere Personen sind, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Auf die Erben geht mit dem Tod das Vermögen als Ganzes über. Sie sind auch Gesamtrechtsnachfolger und haften für Verbindlichkeiten des Erblassers. Nahe Verwandte (z. B. Kinder) kann man allerdings nicht völlig enterben. Ihnen steht kraft Gesetz ein Pflichtteil des Vermögens zu. Diesen Anspruch können sie gegenüber den Erben geltend machten. Pflichtteile müssen im Testament nicht genannten werden, sollten aber bei der Testamentsgestaltung stets berücksichtigt werden. Dann sollte ich überlegen, ob ich bestimmten Personen einen Gegenstand, ein Grundstück oder einen Geldbetrag hinterlassen möchte. Dazu kann ich im Testament ein Vermächtnis formulieren. Der vermachte Gegenstand wird dann von den Erben dem Vermächtnisnehmer übertragen. Zum Beispiel kann ich veranlassen, dass mein Sohn meinen Garten im Wege eines Vermächtnisses bekommt, weil er mich in den letzten Jahren bei der Gartenpflege unterstützt hat.
Das privatschriftliche Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Dazu kommen Ort und Datum. Bei der Formulierung sollte man darauf achten, dass man Gegenstände und Personen eindeutig ­bezeichnet, sodass das Testament nicht unterschiedlich auslegbar ist. Die Sätze sollten so formuliert sein, dass sie sich nicht widersprechen. Manche letzten Wünsche gehören nicht ins Testament: Es ist nicht zielführend, wenn man in das Testament schreibt, wie man sich seine Bestattung vorstellt. Denn das Testament wird erst Tage oder Wochen nach der Beisetzung vom Nachlassgericht eröffnet. Außer Erbeinsetzungen und einfachen Vermächtniszuwendungen bietet das Erbrecht eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten. In meiner beruflichen Praxis erlebe ich leider sehr oft, dass privatschriftliche Testamente auslegungsbedürftig und damit streitanfällig formuliert sind und der wahre Wille des Erblassers nicht klar formuliert ist. Beim notariellen Testament erforscht und formuliert der Notar den letzten Willen.

Mein letzter Wille könnte sich im Laufe meines Lebens verändern. Darf ich mein Testament aktualisieren? 

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Das Testament kann man jederzeit verändern. Es ergibt sogar Sinn, sein Testament regelmäßig zu aktualisieren, denn die Lebensumstände können sich mit den Jahren verändern. Zum Beispiel wenn ein Ehepartner, Kinder oder Enkelkinder hinzukommen oder sich das Vermögen wesentlich ändert.

Was kostet es denn, wenn ich ein Testament beim Notar abschließe?

Das richtet sich immer nach dem Vermögen. Wenn das Vermögen beispielsweise 50.000 Euro beträgt, würde die Beurkundung etwa 210 Euro kosten. Darin ist auch eine Beratung vom Notar enthalten. Hinzu kommen die Kosten für die Verwahrung beim Nachlassgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister in Höhe von 90 Euro.

Vielen Dank für das Gespräch.


Das Interview führte Erika Weiss für die Zeitschrift LebensLauf. LebensLauf ist ein Magazin aus dem SCM Bundes-Verlag, zu dem auch Jesus.de gehört. 

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