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Westfälische Kirche: Aus „Präses“ könnte „Bischöfin“ werden

Die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, könnte künftig den Titel „Bischöfin“ tragen. In der westfälischen Landessynode wurde am Montag in Bielefeld der Antrag gestellt, in einem Jahr über eine entsprechende Änderung der Kirchenordnung der viertgrößten deutschen Landeskirche zu entscheiden.

Es gehe darum, „das leitende geistliche Amt in unserer Kirche so zu bezeichnen, dass man es verstehen und das Wesentliche begreifen kann“, sagte der Dortmunder Superintendent Ulf Schlüter zur Begründung.

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Die Bedeutung des Wortes „Präses“ (Lateinisch für „Vorsitzende/r“) sei heute vielen Menschen nicht mehr bekannt. Zudem entspreche das Präsesamt inhaltlich bereits dem eines Bischofs: Der oder die Präses leite nicht nur die Landessynode, die Kirchenleitung und das Landeskirchenamt, sondern übe laut Kirchenordnung auch das Hirtenamt an den Gemeinden aus und vertrete die westfälische Kirche in der Öffentlichkeit. Vornehmste Aufgabe seien Verkündigung und Seelsorge.

„Dem Präsesamt sind nach der Ordnung unserer Kirche alle wesentlichen episkopalen Funktionen zugeordnet“, betonte Schlüter, der den Antrag im Namen der Superintendenten der 28 westfälischen Kirchenkreise stellte. Um von „normalen Menschen“ verstanden zu werden, sollte klar und verständlich gesagt werden, „wer das eigentlich ist, eine Präses, ein Präses: eine Bischöfin, ein Bischof“.

Schlüter hob hervor, der Vorstoß sei unabhängig von der amtierenden Präses Kurschus zustande gekommen, die völlig frei sei von dem Verdacht, es könnte um persönliche Eitelkeiten gehen. Auch mit der Wahl von Kurschus zur stellvertretenden Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am vergangenen Mittwoch habe die Initiative nichts zu tun.

Einen Präses als leitenden Geistlichen gibt es außer in Westfalen nur in der Evangelischen Kirche im Rheinland, wo Manfred Rekowski amtiert. In anderen Landeskirchen heißen die leitenden Geistlichen meist Bischof oder Kirchenpräsident, in Lippe lautet die Bezeichnung Landessuperintendent und in Bremen Schriftführer.

QuelleEKvW

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