Europäischer Gerichtshof: Kirchenaustritt allein kein Kündigungsgrund

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen: Eine katholische Schwangerschaftsberatung darf einer Mitarbeiterin nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der Kirche austritt.