2. Mose 21
Angenommen, zwei Männer kämpfen miteinander und stoßen dabei eine schwangere Frau so, dass ihr Kind zu früh geboren wird, aber kein weiterer Schaden entsteht; dann soll der Schuldige eine Geldstrafe zahlen, die ihm vom Ehemann der Frau auferlegt wird und die der Richter billigt. Wenn aber doch Schaden entsteht, wird die Strafe wie folgt festgelegt: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandwunde um Brandwunde, Verletzung um Verletzung, Strieme um Strieme.
Matthäus 5
„Ihr habt gehört, dass es im Gesetz von Mose heißt: ,Wer jemand am Auge verletzt, soll selbst am Auge verletzt werden. Und wer anderen einen Zahn ausschlägt, soll selbst einen Zahn dafür einbüßen.‘ Ich aber sage: Wehrt euch nicht, wenn euch jemand Böses tut! Wer euch auf die rechte Wange schlägt, dem haltet auch die andere hin. Wenn ihr vor Gericht erscheinen müsst und euer Hemd wird euch abgenommen, gebt euren Mantel noch dazu. Wenn jemand von euch verlangt, eine Meile weit mit ihm zu gehen, dann geht zwei Meilen mit ihm. Gebt denen, die euch bitten, und kehrt denen nicht den Rücken, die etwas von euch borgen wollen.“
Manche haben ja nur eine verschwommene Vorstellung vom Alten Testament. Dazu gehört dann, dass das Alte Testament vomblutigenPrinzip„AugeumAuge,ZahnumZahn“beherrscht wird. Demgegenüber lehre Jesus das viel mildere Liebesgebot. Das ist nicht nur unscharf, sondern tut dem Alten Testament, insbesondere dem Gesetz, bitter Unrecht. Das Prinzip„AugeumAuge“warkeinesfallseinFreifahrtschein für Blutrachedürstige, sondern eine Vorschrift des Vergeltungsrechts. Wer durch einen anderen ein Auge verliert, sollte ihm nicht den Schädel einschlagen. Vielmehr soll die Rechtsgemeinschaft dafür sorgen, dass auch der Schuldige nur ein Auge verliert. Das klingt zwar für unser Rechtsempfinden schockierend, war aber für den damals äußerst begrenzten juristischen Markt der Möglichkeiten geradezu eine Pioniertat.
Was allerdings stimmt, ist, dass Jesus dieses Gebot genauso radikalisiert wie alle anderen Gebote. Er sagt nämlich, dass der, der geschlagen wird, als Draufgabe dem Übeltäter auch noch die andere Wange hinhalten soll. Überhaupt solle man darauf verzichten, dem Feind gegenüber sein Recht durchzusetzen. Das wiederum klingt so sozialromantisch, dass es uns vor der Umsetzung fast genauso graust wie vor der alttestamentlichen Variante.
Irgendwo muss aber der Kreislauf der sich aufschaukelnden Gewalt unterbrochen werden. Warum nicht dann bei sich selbst anfangen?
