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Estland: Orthodoxe Kirche reicht Beschwerde vor Europäischem Gerichtshof ein

Ein estnisches Gesetz schreibt der Estnisch Orthodoxen Kirche (EÖK) vor, sich bis zum 28. Dezember von Moskau zu lösen, andernfalls droht ihr die Zwangsschließung. Nun zieht die Kirche vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Estnische Orthodoxe Kirche (EÖK) hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Sie richtet sich gegen ein estnisches Gesetz, das eine mögliche Zwangsschließung der Kirche nach sich ziehen könnte. Dies berichtet die Nachrichtenseite Premier Christian News.

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Das Gesetz verlangt von der Orthodoxen Kirche in Estland, bis zum 28. Dezember ihre Verbindungen zu Moskau zu lösen. Bis März 2025 war sie als Estnische Orthodoxe Kirche des Moskauer Patriarchats bekannt, deren Oberhaupt Patriarch Kyrill I. ist.

Innenministerium: Änderungen unzureichend

Die Bischöfe der Kirche betonen, dass sie bereits administrative Änderungen vorgenommen haben. Das Innenministerium Estlands hält diese jedoch für unzureichend, da Patriarch Kirill I. von Moskau weiterhin entscheidende Beschlüsse genehmigen muss. Problematisch ist dies vor allem deshalb, da Patriarch Kirill I. und das Moskauer Patriarchat Russlands Angriffskrieg in der Ukraine unterstützt und diesen mit dem Glauben begründet.

Artur Knjazev, Rechtsanwalt der Kirche, erklärte gegenüber dem öffentlichen Sender ERR: „Was das Innenministerium tatsächlich will, ist, dass lokale orthodoxe Gläubige ihre religiösen Bindungen zu einer Kirche aufgeben, die seit mehr als tausend Jahren existiert.“ Er verwies außerdem auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die Religionsfreiheit als absolutes Recht des Glaubens betrachte. Der Staat dürfe die öffentliche Ausübung der Religion regeln, aber keine Person zum Glaubenswechsel zwingen. Knjazev sagte: „Genau das geschieht jetzt.“ 

Regierung: Religionsfreiheit ist garantiert

Ringo Ringvee, Berater des Innenministeriums, erklärte gegenüber ERR: „Die Religionsfreiheit ist in Estland garantiert und wird es auch bleiben.“ Er betonte, der Staat mische sich nicht in die Glaubensausübung ein. Die Regierung betonte unterdessen das geltende Recht, dass estnischen Religionsverbänden verbietet, Beziehungen zu einer religiösen Organisation oder einem geistlichen Führer im Ausland zu unterhalten, dessen Aktivitäten den estnischen Staat gefährden. Der Europäische Gerichtshof wird sich nun mit der Beschwerde beschäftigen.

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