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Bischof Huber: Sonntag als «kulturelle Institution» schützen

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, sieht in deutlich erweiterten Ladenöffnungszeiten eine Bedrohung des Sonntags als «grundlegende soziale und kulturelle Institution».

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Laut Grundgesetz müsse der Sonntag als «Tag der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung» geachtet werden, sagte Huber am Dienstag im Deutschlandfunk. Der Berliner Bischof nimmt am Vormittag in Karlsruhe an einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden der Kirchen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz teil.

Grundsätzliche Einwände gegen Sonntagsöffnungen hat der Berliner Bischof Huber nicht. In der Bundeshauptstadt aber sei die Zahl in einem «Handstreichverfahren» von vier auf zehn Sonn- und Feiertage erhöht worden, darunter alle vier Adventssonntage. Das Verhältnis von Regel und Ausnahme dürfe nicht umgekehrt werden, sagte Huber und verwies auf Regelungen in anderen Bundesländern. Diese erlauben zumeist an vier Sonntagen im Jahr die Ladenöffnung, in Baden-Württemberg sind es drei, in Brandenburg sechs. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 war die Zuständigkeit zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Bundesländer übergegangen.

Bischof Huber wird als Beschwerdeführer für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in Karlsruhe erwartet. Kardinal Georg Sterzinsky vertritt das katholische Erzbistum Berlin. Ein Urteil wird erst für einen späteren Zeitpunkt erwartet.

(Quelle: epd)

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