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Dauerbrenner: Abgeordnete in Schleswig-Holstein wollen Tanzverbot an „stillen Feiertagen“ lockern

Die Kritiker des Tanzverbots an "stillen Feiertagen" in Schleswig-Holstein nehmen einen neuen Anlauf: Abgeordnete von fünf der sechs im Landtag vertretenen Parteien haben einen Antrag eingereicht, um die bestehenden Vorschriften zu lockern.

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In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP, Piraten und Südschleswigschem Wählerverband, das "Versammlungsverbot" aufzuheben, berichtet das "Flensburger Tageblatt". Außerdem solle das Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen nur noch am Karfreitag (von 2 Uhr in der Nacht bis um 2 Uhr am Karsamstag) gelten, am Volkstrauertag hingegen auf 6-15 Uhr und am Totensonntag auf 6–17 Uhr begrenzt werden. "In Zeiten, in denen immer weniger Menschen Mitglied in einer Kirchengemeinde sind, erscheint es angebracht, eine entsprechende Lockerung vorzunehmen", erklärte Ekkehard Klug (FDP), einer der Initiatoren des Antrags, gegenüber dem "Flensburger Tageblatt".

Der Landtag in Kiel soll im Januar über den Antrag entscheiden. Parteizwänge wird es nicht geben, alle Abgeordneten sollen aus persönlicher Überzeugung abstimmen. Vor zwei Jahren waren die "Piraten" mit einem noch weitergehenden Vorstoß gescheitert. Auch die aktuelle Gesetzesinitiative ist quer durch die Fraktionen umstritten. Eher mehrheitsfähig könnte der Antrag des SPD-Abgeordneten Peter Eichstädt sein, der das Demonstrationsverbot nicht antasten will und das Feierverbot nur etwas zurückfahren möchte.

Die Evangelische Nordkirche hält die bestehenden Gesetze für vernünftig und lehnt Änderungen ab. Ähnlich äußerten sich auch Vertreter der Katholischen Kirche.

Link: Gesetzesinitiative zur Lockerung des Tanzverbots

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