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Europarat: Votum für Gewissensfreiheit

Krankenhauspersonal und Kliniken dürfen in Zukunft auch weiterhin ethisch bedenkliche Handlungen aus Gewissensgründen ablehnen. Dies entschied der Europarat am 7. Oktober in Straßburg.

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Mit knapper Mehrheit stimmten 56 von insgesamt 111 Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung für eine Resolution, die sicher stellt, dass weder Personen noch Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen zu Arbeiten angehalten werden dürften, die den Tod menschlicher Embryos oder Föten herbeiführen.

Allerdings sei es ebenfalls nötig, das Recht der Bürger zu schützen, die medizinische Dienste in Anspruch nehmen wollten. So müsse gewährleistet sein, dass Patienten mit einem solchen Wunsch rechzeitig an andere Anbieter überwiesen werden. Dies solle in allen EU-Mitgliedsländern klar geregelt werden.

Verworfen wurde mit der Abstimmung ein Bericht der britischen Politikerin Christine McCafferty. Sie hatte darin gefordert, dass religiöse oder ethische Bedenken bei Handlungen wie Schwangerschaftsabbrüchen, Euthanasie und Sterbehilfe außer Acht gelassen werden müssten. Gegen diese massive Beschränkung der Gewissensfreiheit hatten die Organisationen CDL (Christdemokraten für das Leben), die Deutsche Evangelische Allianz, sowie „Ärzte für das Leben“ protestiert.

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