Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat einen Strafbefehl gegen den katholischen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt. Der Bischof habe im September 2012 in zwei Fällen falsche eidesstattliche Versicherungen vor dem Landgericht Hamburg abgegeben, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Das Amtsgericht Hamburg werde den Antrag prüfen. Eine falsche Versicherung an Eides Statt wird nach dem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In der Sache geht es um einen Rechtsstreit des Bischofs mit dem Magazin "Spiegel". Tebartz hatte per eidesstattlicher Erklärung bestritten, dass ein Redakteur ihn nach seinem Erste-Klasse-Flug gefragt habe. Auch habe er nicht behauptet, die Business-Klasse genutzt zu haben. Sowohl die Rückfrage als auch die Antwort sind jedoch auf einem Handy-Video dokumentiert, das der "Spiegel" veröffentlichte.
Nach der Veröffentlichung des Beweisvideos im Internet gingen drei Strafanzeigen gegen Tebartz-van Elst bei der Staatsanwaltschaft Hamburg ein. Diese bezeichnete nun die Erklärungen des Bischofs als falsch. Gegen den Strafbefehl kann der Bischof innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.
(Quelle: epd)