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Gewissensfreiheit: Umgang mit „Abweichlern“ von Religion zu Religion verschieden

Der Theologe Kai Funkschmidt von der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) hat davor gewarnt, in den Mitgliedern neuer religiöser Bewegungen pauschal Opfer umfassender Gehirnwäsche zu sehen. Tatsächlich sei der Umgang mit abweichenden Meinungen und Zweifeln an der jeweiligen Lehre höchst unterschiedlich.

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Mittlerweile gebe es selbst in Sondergemeinschaften wie bei den Mormonen, wo das Zeugen von Kindern für jeden Mann als religiöse Pflicht gelte, interne Diskussionen über den Umgang mit Kinderlosen und Homosexuellen. Die Neuapostolische Kirche habe schon vor Jahrzehnten nach einer Wende in der eigenen Lehre die Eigenverantwortung des einzelnen Gläubigen betont. Im Gegensatz zu den großen Kirchen existiere dort allerdings keine wissenschaftliche Theologie, die die Wahrheit durch Annäherung suche.

"Systematischer Zweifel wird dort schwieriger", sagte Funkschmidt, "er wird weder bei den Zeugen Jehovas, noch bei Mormonen oder Neuapostolischer Kirche entwickelt." Einen wichtigen Unterschied zu den großen Kirchen stelle ebenso die oft rigorose Trennung von Abweichlern dar. Allerdings müsse auch hier differenziert werden. "Was die Zeugen tun, halte ich für unmenschlich", sagte der EZW-Experte. Während bei den Zeugen Jehovas meist sogar familiäre Kontakte zu Ausgetretenen abgebrochen würden, könnten in der Mormonen-Kirche Ausgeschlossene sogar weiter religiöse Versammlungen besuchen.

Bei Protestanten und Katholiken hat die Kirche wenig Einfluss auf den Einzelnen

Letztlich seien alle Religionen daran interessiert, dass ihre eigenen Mitglieder sich nicht zu weit von der herrschenden Lehre entfernen, und in einem gewissen Ausmaß sei dies ein legitimer Wunsch, sagte Funkschmidt. Bei Protestanten und Katholiken in Deutschland habe die Kirche wenig Macht auf einzelne Mitglieder, Einschnitte in die Gewissensfreiheit beträfen dort daher eher hauptamtliche Mitarbeiter. So müssten evangelische Pfarrer, die ihre Kinder nicht im Säuglingsalter taufen lassen, in Sachsen mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

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In anderen Ländern würden Verstöße gegen Normen und religiöse Vorschriften auch bei einfachen Gemeindemitgliedern teilweise noch sehr viel härter geahndet, berichtete Funkschmidt. Er selbst habe vielfach erlebt, wie bei den südafrikanischen Lutheranern Mädchen bei einer Teenager-Schwangerschaft im Gottesdienst auf eine separate Sünderbank versetzt worden seien. In Schweden habe die evangelische Staatskirche noch bis ins 20. Jahrhundert sogenannte Haus-Verhöre durchgeführt, bei denen der Pfarrer die Gemeindemitglieder nach ihrem Lebenswandel befragte.

(Quelle: epd)

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