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Mittagsgebet: Berliner Schüler scheitert in zweiter Instanz

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Klage eines 16-jährigen Jugendlichen auf Abhaltung eines muslimischen Mittagsgebets in seiner Schule abgewiesen.

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Der Schüler sei dazu nicht berechtigt, entschieden die Berliner Richter am Donnerstag zum Abschluss des Berufungsverfahrens. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen.

 Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im September vergangenen Jahres dem Schüler Yunus M. erlaubt, am Weddinger Diesterweg-Gymnasium außerhalb der Unterrichtszeit ungestört einmal täglich das Mittagsgebet zu verrichten. Damit bestätigte es einen vorläufigen Eilbeschluss vom März 2008. Der Schüler hatte geklagt, nachdem ihm das öffentliche Gebet zusammen mit mehreren Mitschülern im Flur des Gymnasiums untersagt worden war.

 Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts war die Senatsbildungsverwaltung in Berufung gegangen. Angesichts von 29 unterschiedlichen Nationalitäten an ihrem Gymnasium sehe sie dadurch den Schulfrieden in Gefahr, bekräftigte die Leiterin des Diesterweg-Gymnasiums, Brigitte Burchardt, in der Verhandlung vor dem OVG.

 Der zuständige Abteilungsleiter der Senatsbildungsverwaltung, Ludger Pieper, erklärte, das islamische Gebet habe in der Schule «Demonstrationscharakter und Missionscharakter» und sei deshalb abzulehnen. Die Rechtsvertreterin der Schulbehörden, die Potsdamer Anwältin Margarete Mühl-Jäckel, verwies auf vier weitere Berliner Schulen, an denen Anträge von Schülern für das Gebet gestellt wurden.

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 Demgegenüber verwies der Rechtsanwalt des Schülers, Bülent Yasar, darauf, dass es an der Schule von Yunus M. zu keinen Konflikten gekommen sei. Sein Mandant habe ein gutes Verhältnis zu seinen Mitschülern. Eine Klagewelle sei ebenfalls nicht absehbar.

 Nach Angaben der Schulleiterin hat sich Yunus M. seit der Urteilsverkündung am 29. September 2009 insgesamt 14 Mal den ihm zugewiesenen Raum zum Mittagsgebet aufschließen lassen. Seit Februar habe er kein einziges Mal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sagte Burchardt. Dass der Schüler sehr selten diesen Raum zum Gebet genutzt habe, sei ein «Indiz dafür, dass die Strenggläubigkeit gar nicht so vorhanden ist», ergänzte die Anwältin der Senatsverwaltung, Mühl-Jäckel.

 Demgegenüber verwies Yunus M. darauf, dass ihm immer wieder Lehrer mit dem Hinweis, den Schlüssel vergessen zu haben, den Raum nicht aufschlossen. Er habe das Gebet nach der Sportstunde in der Umkleidekabine verrichtet. Zudem sei an der Schule häufig Unterricht ausgefallen, so dass er zu Hause beten konnte.

 Zur Bekräftigung ihrer Position hatte die Senatsbildungsverwaltung unter anderem den Göttinger Islamwissenschaftler Tilman Nagel mit einem Gutachten beauftragt. Demnach gebe es selbst für strenggläubige Muslime genügend «plausible Gründe» für die Zusammenlegung ritueller Gebete, erklärte der emeritierte Arabistik-Professor am Donnerstag in der Berufungsverhandlung und widersprach damit einem erstinstanzlichen Gutachter.

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(Quelle: epd)

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