Kritiker warnen davor, dass Pränataltests auf das Down-Syndrom zunehmend als Standarduntersuchung wahrgenommen werden. Der Bundestag hat jetzt ein Monitoring beschlossen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen soll aber bestehen bleiben.
Der Bundestag hat einen fraktionsübergreifenden Antrag von Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests angenommen. Vorgesehen sind ein Monitoring der Auswirkungen sowie die Einrichtung eines Expertengremiums. Das Votum fiel mit 529 Ja-Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen deutlich aus.
Der nichtinvasive Pränataltest (NIPT) untersucht ab etwa der 10. Schwangerschaftswoche Blut der Schwangeren auf Hinweise auf die Trisomien 13, 18 und 21, darunter das Down-Syndrom. Er wurde 2022 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Weil für den Test lediglich Blut aus einer Vene entnommen wird, besteht kein eingriffsbedingtes Fehlgeburtsrisiko. Der Test liefert jedoch keine sichere Diagnose, sondern eine statistische Einschätzung.
Sorge: Druck auf Eltern könnte wachsen
Zudem sollte der Test eigentlich nur in begründeten Fällen zur Anwendung kommen. Daten von Krankenkassen zeigen jedoch, dass er inzwischen bei jeder zweiten Schwangerschaft zum Einsatz kommt. Kritiker befürchten, dass der Test zu einer Reihenuntersuchung auf das Down-Syndrom wird und Druck auf Eltern ausübt, die vor der Entscheidung stehen, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen oder nicht.
Ein Expertengremium soll nun die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Folgen der Kassenzulassung untersuchen. Allerdings soll unabhängig von den Ergebnissen die Kostenübernahme durch die Kassen nicht grundsätzlich infrage gestellt werden. Im vom Bundestag beschlossenen Antrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass Schwangeren der Zugang zu einem kassenfinanzierten Test „bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation“ nicht erschwert werden darf. Die Ergebnisse des Monitorings sollen bis Ende Juni 2027 vorliegen.
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