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Strafverfahren eingestellt: Justizsorgen des Limburger Bischofs noch nicht beendet

Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen Falschaussagen vor Gericht vorläufig eingestellt. Der Beschluss sehe die Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro vor.

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Der Strafbefehl war von der Staatsanwaltschaft Hamburg am 25. September erlassen worden. Bei Annahme der Geldauflage wäre der Bischof nicht vorbestraft. Tebartz-van Elst wurde vorgeworfen, in einem Rechtsstreit mit dem "Spiegel"-Verlag und einem "Spiegel"-Journalisten am 11. September 2012 in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben. Dabei ging es um eine Indien-Reise und die Frage, ob der Bischof erster Klasse geflogen war.

 Das Gericht könne "mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft" das Verfahren vorläufig einstellen, wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht, sagte Gerichtssprecherin Ruth Hütteroth. Erfülle der Beschuldigte die Auflage, werde die Tat nicht mehr verfolgt.

 Mit der Einstellung des Strafverfahrens habe sich für den gegenüber dem Bischof kritischen "Hofheimer Kreis" nichts geändert, sagte dessen Sprecher Werner Otto dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg sei kein Freispruch, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Bischof Tebartz-van Elst bestünden weiter.

 Hauptursache für den dramatischen Vertrauensverlust des Bischofs seien weder die Falschaussage noch die aus dem Ruder gelaufenen Kosten für den Limburger Amtssitz, sondern sein autoritärer Führungsstil, sagte der Frankfurter Jugendpfarrer. Dadurch seien unglaublich viele Menschen, darunter auch sehr viele engagierte Katholiken, in ihrem Vertrauen in ihre Kirche erschüttert worden. Ein Neubeginn mit Tebartz-van Elst sei nicht möglich, unterstrich Otto.

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 Wenn Tebartz-van Elst den Strafbefehl annimmt, sind seine Sorgen mit der Justiz nicht beendet. Die Staatsanwaltschaft Limburg prüft zurzeit, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue gegen den Bischof einleitet. Rund 20 Anzeigen gegen Tebartz-van Elst liegen diesbezüglich vor. Untreue wird nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.

 Die Anzeigen betreffen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Vorwürfe wegen der Kostenexplosion beim Bau der neuen Bischofsresidenz. Das Bistum hatte am 7. Oktober die Kosten mit einer Höhe von 31 Millionen Euro angegeben. Ursprünglich waren in der Planung für den Bau des neuen Amts- und Wohnsitzes des Bischofs 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Zum Baubeginn 2010 wurden die Kosten mit 5,5 Millionen Euro angegeben. Noch ist nicht sicher, ob die Summe von 31 Millionen Euro das letzte Wort ist.

 Eine Expertenkommission der Deutschen Bischofskonferenz nimmt die Finanzierung derzeit unter die Lupe und erstellt einen Prüfbericht, der dem Vatikan vorgelegt werden soll. Tebartz-van Elst hält sich nach seiner Beurlaubung durch Papst Franziskus derzeit in der Benediktinerabtei Metten in Bayern auf. Am vergangenen Sonntag hatte die Diözesanversammlung im Bistum Limburg erklärt, sie sehe das Vertrauensverhältnis zwischen Tebartz-van Elst und seiner Diözese "als so zerstört an, dass ein Neubeginn mit dem Bischof nicht möglich erscheint".

(Quelle: epd)

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