Mitte Januar erregte der Prozess gegen einen 21-Jährigen Asylbewerber vor dem Miesbacher Amtsgericht großes Aufsehen: Amtsrichter Klaus-Jürgen Schmid hatte vor Prozessbeginn das Kreuz aus dem Gerichtssaal entfernt. Wie die Tegernseer Stimme berichtet, wollte Schmid dem Angeklagten verdeutlichen, dass sein Fall trotz eines religiösen Bezugs unabhängig von christlichen Überzeugungen geführt werde. Doch auf Anweisung des Bayerischen Justizministeriums muss Schmid das Kreuz wieder im Gerichtssaal aufhängen. In bayerischen Gerichtssälen würden grundsätzlich Kreuze hängen als „Ausdruck der christlichen Tradition unseres Staatswesen“, erklärte Pressesprecher Thomas Pfeiffer gegenüber der Tegernseer Stimme. Das Kreuz an der Wand habe dabei keinen Einfluss auf die richterliche Neutralität.
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