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«Akt der Nächstenliebe»: Kardinal Lehmann befürwortet Organspende

Organspenden nach dem Tod können nach Ansicht des Mainzer katholischen Bischofs Kardinal Karl Lehmann ein «Ausdruck großherziger Solidarität und ein Akt der Nächstenliebe» sein.

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 Allerdings müsse jeder seine «persönliche Bereitschaft zur Spende» geäußert haben, sagte Lehmann am Montag bei der ersten Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie in Göttingen mit rund 1.800 Nierenexperten.

 Die Haltung der katholischen Lehre zur Transplantationsmedizin sei grundsätzlich positiv, betonte Lehmann. Sie gehe vom Kranken und seinem Leiden aus und wisse um den humanen, Leid vermindernden Nutzen der Organverpflanzung. Das eigentliche ethische Problem dabei sei die Frage, wann und unter welchen Bedingungen Organe bei Toten entnommen werden dürfen. «Der Hirntod ist selbstverständlich keine Definition des Todes und will auch keineswegs die Wirklichkeit des Sterbens und des Todes erschöpfend formulieren», sagte Lehmann. Dennoch sei der Hirntod ein «reales Zeichen des Todes».

 Nach der Definition der Bundesärztekammer bedeutet der Hirntod das unumkehrbare «Erloschensein der Gesamtfunktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms», während Herz-Kreislauffunktionen weiter künstlich aufrechterhalten werden können. Nach dem Transplantationsgesetz ist die Feststellung des Hirntods die unerlässliche Voraussetzung, um Organe oder Gewebe zu entnehmen.

(Quelle: epd)

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