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Bayerische Landeskirche: Kein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Teuffel

Gegen den evangelischen Pfarrer Jochen Teuffel (Vöhringen), der einer aus der Kirche ausgetretenen Frau das Abendmahl gereicht hat, wird es kein Disziplinarverfahren geben. Ein Pfarrer, der dies aus seelsorgerlichen Gründen tue, begehe keine Amtspflichtverletzung, erklärte der Bayerische Landeskirchenrat.

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Pfarrer Teuffel hatte im April eine Frau zum Abendmahl zugelassen, die ihm vorher von ihrem Kirchenaustritt berichtet hatte, sich jedoch weiter zur Gemeinde halten und diese auch finanziell unterstützen wollte (Jesus.de berichtete). Damit sah sich Teuffel im Widerspruch zu den "Leitlinien Kirchlichen Lebens", eine von der Landessynode im Jahr 2005 für die bayerische Landeskirche beschlossene Handreichung für die kirchliche Lebensordnung.

 Die Leitlinien sehen vor, dass mit dem Kirchenaustritt alle Mitgliedschaftsrechte verloren gehen. Danach hat, wer aus der Kirche austritt, hat keinen Anspruch mehr auf die kirchlichen Amtshandlungen – also auf Trauung, Bestattung und die Teilnahme am Abendmahl. Teuffel sah hier einen Widerspruch zum Evangelium und sprach von einer "Automobilclub-Logik". Er stellte eine Selbstanzeige, um die Landeskirche zu einer Stellungnahme zu bewegen.

 Der Landeskirchenrat hat nun betont, dass Pfarrerinnen und Pfarrer im Einzelfall aus seelsorgerlichen Gründen zum Abendmahl einladen können. In den Leitlinien heiße es: "Der Kirchenaustritt hebt die in der Taufe begründete Gotteskindschaft nicht auf. (…) Es ist darauf zu achten, dass die kirchlichen Angebote die Ausgetretenen weiterhin erreichen und sie zum Wiedereintritt einladen". Pfarrer Teuffel habe im Rahmen des ihm zustehenden seelsorgerlichen Spielraums gehandelt, als er eine aus der Kirche Ausgetretene zum Abendmahl zuließ. Dies stelle daher kein Dienstvergehen dar.

 Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm unterstrich: "Wer aus der Kirche ausgetreten ist in einen Gottesdienst kommt, kann sich darauf verlassen, dass er willkommen ist". Es gehe darum, seelsorgerlich einfühlsam und im Dialog miteinander Wege zu finden, aus der Kirche ausgetretenen Menschen "die Tür zu öffnen zur Begegnung mit Gott in der Gemeinschaft der in der bayerischen Landeskirche versammelten Christen".

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 "Meiner Kirchenleitung bin ich dafür dankbar, dass sie mein Anliegen zeitnah aufgenommen hat", kommentierte Jochen Teuffel die Entscheidung. "Für die Wahrnehmung meiner Aufgaben als Gemeindepfarrer ist die Feststellung des Landeskirchenrates wichtig, dass ich meine Amtspflicht nicht verletzt habe." Allerdings erneuerte er auch seine Kritik: "Der Widerspruch zwischen den Leitlinien kirchlichen Lebens – "Durch Ausschluss vom Abendmahl oder Kirchenaustritt ist die Zulassung zum Abendmahl verloren“ – und den Bekenntnisschriften, auf die ich bei meiner Ordination verpflichtet worden bin, bleibt klärungsbedürftig."

 Der Landeskirchenrat äußerte wiederum Kritik an Teuffels Vorgehen. Die Selbstanzeige habe "eine Dramatik inszeniert, um die öffentliche Aufmerksamkeit (…) zu erhöhen." Pfarrer Teuffel hätte seine Kritik in die zuständigen kirchlichen Gremien einbringen sollen. Dieser Weg stünde ihm nach wie vor offen.

 Pfarrer Teuffel hatte die Frage nach dem Abendmahl für Ausgetretene mit einer grundsätzlichen Kritik an der Finanzierung der Kirche durch Kirchensteuern verknüpft. Dazu stellte der Landeskirchenrat klar, dass über die Kirchensteuer kontrovers diskutiert werden könne. Alle rechtlichen Regelungen innerhalb der Kirche müssten nicht nur auf ihre Effizienz geprüft, sondern auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Zeugnis der Bibel kritisch befragt werden können. Aus Sicht des Landeskirchenrates spräche jedoch eine Reihe sehr guter Argumente für die Kirchensteuer in ihrer gegenwärtigen Form. Durch die Kopplung an die Lohn- und Einkommenssteuer richte sie sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Kirchenmitglieder mit geringerem Einkommen zahlten entsprechend weniger als Menschen mit hohem Einkommen. Dies garantiere Beitragsgerechtigkeit.

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