Das höchste hessische Sozialgericht hat klargestellt, dass ein Pfarrer lebenslang im Dienst ist. Anders als bei einem Beamten bestehe bei einem Pfarrer das Dienstverhältnis im Ruhestand fort, urteilte das Landessozialgericht in einer am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Entscheidung.
Auch das kirchliche Disziplinarrecht gelte weiter. Damit wies das Gericht die Klage eines Pfarrers im Ruhestand zurück, der die Gestaltung eines Gottesdienstes als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet haben wollte (AZ: L 3 U 207/10).
In dem Fall hatte der 77-jährige Geistliche einen Karfreitags-Gottesdienst in Frankfurt am Main gestaltet und sich bei der Gelegenheit ein Bein gebrochen; die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch eine Entschädigung wegen des Unfalls ab. Der Geschädigte klagte vor zwei Instanzen dagegen mit der Begründung, er habe keine Vergütung erhalten und sei wie eine versicherte Person tätig geworden. Die Gerichte lehnten die Klage aber ab, da der Unfall eines Pfarrers während eines Gottesdienstes ein Dienstunfall sei.
(Quelle: epd)
