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Indien: Anti-Bekehrungsgesetz ist verfassungswidrig

Das im nordindischen Bundesstaat Himachal Pradesh verabschiedete „Anti-Bekehrungsgesetz“ ist zum Teil „verfassungswidrig“. Das Verfassungsgericht des Bundesstaates urteilte, dass „jeder nicht nur das Recht auf Gewissensfreiheit, ein Glaubensbekenntnis und Religionswechsel hat, sondern auch das Recht, die eigenen Überzeugungen zu verschweigen.“

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 Wie der Fidesdienst berichtet verstoßen die Paragraphen 4 und die Artikel 2 und 5 des Gesetzes laut Urteil des Gerichtshofs gegen die Verfassung. Diese Bestimmungen hatten festgelegt, dass der Übertritt von einer Religion zu einer anderen illegal ist und erst nach einem langwierigen Verfahren und der Genehmigung durch einen Richter stattfinden darf. Andernfalls waren Strafen und Sanktionen vorgesehen. 2011 war von mehreren christlichen Organisationen ein Berufungsantrag eingereicht worden, um das 2006 verabschiedete „Religionsgesetz“ zu kippen.

  Die Christen in Indien begrüßen das Urteil. „Jeder Religionswechsel, der aus freiem Willen geschieht, ist legal und sollte von der indische Regierung und den Regierungen der einzelnen Staaten garantiert werden, damit alle Gläubigen dieses Recht ausüben können“, heißt es in einer Verlautbarung des „Rats der Indischen Christen“.

 Als erster indischer Staat verabschiedete Orissa 1967 ein Anti-Bekehrungs-Gesetz. Es folgten Madhya Pardesh 1968 und Arunachal Pradesh 1978. Die Regierung unter Leitung der „Bharatiya Party“ (BJP) führte ein solches Gesetz 2003 in Gujarat und 2006 in Chhattisgarh ein. Im Jahr danach trat ein Anti-Bekehrungs-Gesetz auch in Himachal Pradesh in Kraft. Nach Ansicht der Christen werden solche Gesetze, die das grundlegende Recht auf Religionsfreiheit einschränken, von radikalen hinduistischen Gruppen instrumentalisiert, wenn diese Christen wegen „Proselytenmacherei und Zwangsbekehrung“ anklagen. Sie werden auch dazu benutzt gegen Minderheiten vorzugehen und das soziale Gewebe in der indischen Gesellschaft durch Hasskampagnen zu untergraben.

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