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Islamisches Mittagsgebet: Bei einer Berufung drohen keine Konsequenzen für Schülerbibelkreise

Das Netzwerk von Christen in Schule, Hochschule und Beruf (SMD) erwartet keine negativen Konsequenzen für Schülerbibelkreise, falls das Urteil zum islamischen Mittagsgebet von letzter Woche in einem Berufungsverfahren wieder gekippt würde.

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Die 800 Schülerbibelkreise, mit denen die SMD in Kontakt steht, seien von der Schulleitung gebilligte Schülerinitiativen, so Öffentlichkeitsreferent Christian Enders gegenüber Jesus.de Blickpunkt. An vielen Schulen hätten die Kreise schon eine jahrzehntelange Tradition. "Viele Schulleiter begrüßen es ausdrücklich, wenn für Schüler, Lehrer und die Anliegen einer Schule gebetet wird", so Enders.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte vergangene Woche islamische Mittagsgebete an Schulen in der Stadt erlaubt. Geklagt hatte ein 16 Jahre alter muslimischer Gymnasiast aus dem Stadtteil Wedding. In seiner Stellungnahme vor Gericht betonte der Schüler, das Gebet sei seine religiöse Pflicht und er müsse die Gebetszeiten einhalten.

Das Urteil war auf unterschiedliches Echo gestoßen. Während Politiker von SPD und Grünen die Entscheidung der Richter zugunsten der freien Religionsausübung auch in staatlichen, weltanschaulich neutralen Bildungseinrichtungen kritisierten, zeigte sich die CDU gespalten. Die evangelische Kirche und das katholische Erzbistum begrüßten das Urteil. Auch in der islamischen Gemeinschaft rief das Urteil unterschiedliche Reaktionen hervor. Die Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor gab gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zu bedenken, es sei fraglich, ob "die Muslime sich […] einen Gefallen damit tun, ihr Grundrecht immer vor Gericht zu erstreiten."

Die beklagte Berliner Senatsschulverwaltung zeigte sich enttäuscht, dass das Gericht dem Grundrecht auf Religionsfreiheit Vorrang vor der Neutralitätspflicht der öffentlichen Schule eingeräumt habe. Sie prüft derzeit, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt.

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(Quelle: epd)

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