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Kirchen kritisieren Beschluss: Gentests an Embryonen „zu weit gehend“

Bei führenden Kirchenvertretern ist die Entscheidung des Bundestag, die PID eingeschränkt zuzulassen, auf Kritik gestoßen.

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 Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, begrüßt zwar die nun vorhandene Rechtssicherheit, allerdings halte er die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) mit dem am Donnerstag verabschiedeten Gesetz für «zu weit gehend». Persönlich hätte er eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt vorgezogen. Der rheinische Präses verwies auf eine Stellungnahme des Rates der EKD vom Februar, mit der dieser ein Verbot dieses Verfahrens unterstützt hatte. Uneins war das Gremium indes, ob in eng begrenzten Ausnahmefällen die PID zulässig sein sollte.

 Ausdrücklich würdigte der Ratsvorsitzende den Entscheidungsprozess der Politiker. «Sie haben sich Zeit gelassen, mit großem Ernst gedacht und diskutiert und, wie es dieser Sache angemessen ist, fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegeben», sagte Schneider.

 Die katholische Kirche hatte sich mehrfach gegen eine Freigabe der PID ausgesprochen. Erzbischof Zollitsch sagte nach der Entscheidung, so sehr die Kirche die Nöte von Eltern verstehe, «die Selektion von menschlichen Embryonen verstößt gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde». Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, nannte den vom Bundestag eingeschlagenen Weg «falsch und gefährlich».

 „Ich nehme den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik mit großer Trauer zur Kenntnis. Es ist offenbar nicht gelungen, der dadurch ermöglichten Selektion von Menschen in lebenswertes und nicht lebenswertes menschliches Leben Einhalt zu gebieten.“, kommentierte Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, den Beschluss. „Die Entscheidung ist auch ein Rückschlag für das bisher so klare und gute Embryonenschutzgesetz. Durch die früheren Entscheidungen zur Zulassungen von Importen von Stammzell-Linien war es „angeschossen“. Jetzt ist es im Kern angegriffen. Auf einen solchen „Fort-Schritt“ weg vom unabdingbaren Schutz ungeborenen menschlichen Lebens könnten wir gerne verzichten.“

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(Quelle: epd)

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