Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass in Friedrichshain-Kreuzberg keine Veranstaltungen und Feste aufgrund ihres religiösen Charakters verboten wurden.
Verschiedene Berichte in regionalen und überregionalen Medien hatten in den vergangenen Tagen über ein Verbot religiöser Selbstdarstellung auf öffentlichen Flächen in Kreuzberg berichtet.
Monika Herrmann stellt nun in der Pressemitteilung klar, es habe im Bezirksamt nie den Beschluss gegeben, Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften und religiöse Feste zu verbieten. Eine solche Handhabung sei auch nicht rechtmäßig. Bei Entscheidungen über die Realisierbarkeit spielen ausschließlich objektive Kriterien wie Verkehr, Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner und die Sicherheit der Veranstaltung eine Rolle. Religiöse Orientierung der Antragsteller oder die Ausrichtung der Veranstaltung seien bei dieser Prüfung kein Kriterium.
Herrmann räumte allerdings ein, dass die zuständige Abteilung in einzelnen Fällen bei entsprechenden Anfragen von Institutionen – u. a. eines Quartiersmanagements – irrtümlich auf eine Entscheidung des Bezirksamtes in einem Einzelfall aus dem Sommer 2007 verwiesen und mitgeteilt, Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften und religiöse Feste können nicht genehmigt werden.