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Nordrhein-Westfalen: Humanisten ziehen Klage für Unterrichtsfach Lebenskunde zurück

Der Humanistische Verband hat seine Klage für die Zulassung des Unterrichtsfachs Lebenskunde in Nordrhein-Westfalen zurückgezogen.

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 Das Ergebnis der Revision vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hätte von der Offenlegung der Zahl möglicher Schüler abgehangen.«Das verstößt gegen unsere weltanschaulichen Prinzipien», sagte Jürgen Springfeld, Präsident des Humanistischen Verbands NRW, am Dienstag in Münster.

 Das Erfassen von Namen und Kindern ihrer Mitglieder widerspreche den Überzeugungen des Verbandes. «Das ist eine Hürde, über die wir nicht locker springen können», sagte Springfeld. Der Verband wolle nun abwägen, inwieweit er den Forderungen des Gerichts nachkommen könne. «Wir müssten ein Stück unserer Weltanschauung ändern», erklärte Springfeld im Anschluss an den Gerichtstermin. Der Verzicht auf eine Urteilssprechung ermöglicht dem Verband, einen neuen Antrag auf Zulassung des Lehrfachs an Schulen in dem Bundesland zu stellen.

 Der Vorsitzende Richter Bernd Kampmann verwies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2005 über den islamischen Religionsunterricht. Das Gericht habe damals ausgeführt, dass die Mitgliederzahlen einer Gemeinschaft Voraussetzung für die Einrichtung eines ordentlichen Lehrfachs seien. Es müsse ein dauerhafter Unterricht gewährleistet werden können. «Denn das hier ist ein Pflichtfach, deswegen muss ich feststellen, welche Kinder zu dem Unterricht verpflichtet sind», folgerte Kampmann.

 Er ergänzte: «An dieser Vorraussetzung fehlt es ziemlich eindeutig, und ich kann ihnen prognostizieren, was beim Bundesverwaltungsgericht herauskommt, daher würden wir keine Revision zulassen.» Vor der Urteilsverkündung gingen die Kläger in eine kurze Beratungspause und zogen anschließend die Klage zurück. «Wir werden mit Sicherheit einen weiteren Anlauf nehmen», kündigte Springfeld an.

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(Quelle: epd)

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