Italien hat Berufung gegen das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs eingelegt, wonach Kruzifixe in Schulen gegen das Gebot der konfessionellen Neutralität des Staats verstoßen.
Der Gerichtsentscheid vom vergangenen November habe «nicht nur in Italien Zweifel ausgelöst», heißt es der Mailänder Tageszeitung «Corriere della Sera» vom Mittwoch zufolge in einer offiziellen Note der italienischen Regierung. Den Richtern wird darin eine falsche Beurteilung der Rechtslage vorgeworfen: Laut Urteil könnten die Schulleiter über das Anbringen des Kruzifixes selbst entscheiden, dabei sei die Präsenz des christlichen Symbols in den Klassen landesweit Pflicht.
Der Menschenrechtsgerichtshof hatte sich in einem Grundsatzurteil gegen Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen gewandt. Nach Auffassung der Straßburger Richter verletzen die Kreuze das Recht von Eltern, ihre Kinder gemäß ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen. Sie verwiesen dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Geklagt hatte eine Italienerin, die eine «säkulare» Erziehung für ihre beiden schulpflichtigen Kinder verlangt hatte. Vor italienischen Gerichten hatte sie mit ihrem Protest keinen Erfolg gehabt.
Auf atheistische oder andersgläubige Schüler könnte das Kruzifix verstörend wirken, argumentierten die Straßburger Richter. Es sei zudem «unverständlich», inwiefern das Symbol im mehrheitlich katholischen Italien zum Pluralismus innerhalb des Bildungswesens beitrage. Die Kruzifixe verletzten somit auch die Religionsfreiheit der Schüler. Der italienische Staat muss dem erstinstanzlichen Urteil gemäß 5.000 Euro Schadenersatz an die Klägerin zahlen.
(Quelle: epd)