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Schleswig-Holstein: Gottesbezug in Landesverfassung vor Petitionsausschuss

Vertreter der "Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbegriffs in die schleswig-holsteinische Landesverfassung" sprachen am Dienstag vor dem Petitionsausschuss des Kieler Landesparlaments. Bis Sommer 2015 hatte die Initiative insgesamt 42.000 Unterschriften gesammelt.

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Konkretes Ziel der Petition ist es, eine neue Formel in die Landesverfassung aufnehmen zu lassen: "In Achtung der Verantwortung vor Gott und vor anderen Quellen gemeinsamer Werte." Dabei beruft sich die Initiative auf den Gottesbezug in der Präambel des deutschen Grundgesetzes („Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“).

Initiiert haben die Aktion neben den ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) und Björn Engholm (SPD) auch Vertreter der Nordkirche, des Erzbistums Hamburg sowie der Schura (Islamische Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein e.V.) und des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden. Carstensen, der als erster Sprecher der Gruppe auftrat, machte vor dem Petitionsausschuss deutlich, dass bei politischen Entscheidungen ein Kompass wichtig sei. "Und für mich ist das Gott", so der ehemalige Ministerpräsident. Außerdem unterstrich Björn Engholm im NDR den Gottesbezug als „ein wichtiges Zeichen, eine Relativierung der staatlichen Macht und der Gewalt."

Zunächst obliegt es nun den Abgeordneten, ob sie den Antrag annehmen und diskutieren, an einen Ausschuss abgeben oder ablehnen.  Stimmen nach einer Diskussion 2/3 der Parlamentarier für den Antrag, wird die neue Formel in die Landesverfassung aufgenommen. Lehnen sie den Antrag ab, hat die Initiative noch die Möglichkeit, einen Volksentscheid anzustreben, der wahrscheinlich parallel zur Landtagswahl im Frühjahr 2017 abgehalten werden würde. Wie das Parlament entscheidet, ist noch unklar: In fast allen im Landtag vertretenen Parteien herrscht bislang uneinig über das Thema. Lediglich die CDU steht geschlossen hinter der Volksinitiative.

Im Frühjahr 2015 hatte das Landesparlament von Schleswig-Holstein gegen einen Gottesbezug in der Landesverfassung gestimmt. Daraufhin gründete sich die Volksinitiative, um mit Hilfe der Petition die Änderung der Landesverfassung zu erwirken. 

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