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Totschlag: Krebsärztin weist in Prozess alle Vorwürfe zurück

Zu Beginn des Totschlagsprozesses gegen die Krebsärztin Mechthild B. hat die Angeklagte alle Vorwürfe zurückgewiesen.

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«Ich werde zu Unrecht beschuldigt und widerspreche allen vorgetragenen Anschuldigungen», sagte sie am Dienstag in der Verhandlung vor dem Landgericht Hannover. Die Fachärztin für innere Medizin muss sich wegen des Todes von 13 schwer kranken Patienten verantworten. Sie soll ihnen gegen Schmerzen überhöhte und medizinisch nicht gebotene Gaben an Morphium
verabreicht haben, die zum Tod führten.

«Für diese Menschen gab es keine zukunftsweisende Behandlung mehr», sagte die Angeklagte mit stockender Stimme. Sieben von ihnen hätten sich wegen einer schweren Tumorerkrankung in ihrer letzten Lebenszeit befunden, sechs wegen langjähriger chronischer Leiden verschiedener Organe. Aufgabe der Palliativmedizin seien der Respekt und die Fürsorge für den Patienten auch durch angemessene schmerzmedizinische Behandlung: «In keinem der Fälle habe ich die letzte Lebenszeit meiner Patienten durch Morphium verkürzt.»

Der Prozess gegen Mechthild B. wurde am Dienstag nach anderthalb Jahren neu aufgerollt. Er war im August vergangenen Jahres geplatzt, weil einer der drei Richter dauerhaft erkrankt war. Das Verfahren hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil hier erstmals die Grenzen zwischen Schmerzmedizin und aktiver Sterbehilfe strafrechtlich ausgelotet werden.

Verteidiger Matthias Waldraff erhob schwere Vorwürfe gegen den Sachverständigen, Professor Michael Zenz aus Bochum. Der Intensiv- und Schmerzmediziner habe mehr als fünf Jahre gebraucht, um im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gutachten fertigzustellen. Damit habe er das Recht der Angeklagten auf ein zügiges und faires Verfahren verletzt und ihrer wirtschaftlichen Situation schwer geschadet. «Sie haben Ihre Eigeninteressen über Ihre Pflichten als Gutachter gestellt», sagte Waldraff an Zenz gewandt. Zudem sei Zenz zeitweise eher als Ankläger denn als neutraler Gutachter aufgetreten.

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Oberstaatsanwältin Regina Dietzel-Gropp habe versäumt, Zenz angemessene Fristen zu setzen, Ordnungsgelder zu verhängen oder ihm den Auftrag zu entziehen. Anders als beim ersten Prozess vor anderthalb Jahren verzichteten die Verteidiger jedoch auf einen Befangenheitsantrag gegen Zenz: «Wir möchten Sie agieren sehen.» Sie stellten jedoch Befangenheitsanträge gegen drei weitere Gutachter.

Die Staatsanwaltschaft warf der Ärztin vor, den meist an Krebs erkrankten Patienten im Alter zwischen 52 und 96 Jahren von Dezember 2001 bis Mai 2003 unangemessen hohe Mengen an Morphium und des Beruhigungsmittels Diazepam zugeführt zu haben. Die Morphium-Gaben hätten den Tod der Patienten verursacht oder beschleunigt, sagte Staatsanwältin Dietzel-Gropp: «Dies war der Angeklagten als langjähriger Internistin bewusst und war somit gewollt.»

Die beiden Anklageschriften sind rund 300 Seiten lang, die Akten umfassen mehrere tausend Seiten. Das Gericht will in den kommenden Monaten alle 13 Fälle eingehend betrachten. Veranschlagt sind sechs Verhandlungstage pro Fall. Der Prozess könne somit anderthalb bis zwei Jahre dauern, sagte Verteidiger Waldraff dem epd.

Mechthild B., die bis 2003 als Belegärztin in der Paracelsus-Klinik in Langenhagen bei Hannover arbeitete, wurde im Mai 2003 von der AOK angezeigt, weil hohe Morphin-Gaben aufgefallen waren. In der Klinik wurden daraufhin Patienten-Akten beschlagnahmt. Die Ärztin saß 22 Tage in Untersuchungshaft, kam jedoch gegen eine Kaution von 40.000 Euro frei. Ihre Zulassung als Ärztin ruht seither. Seit Mai 2006 betreibt sie in Bad Salzdetfurth bei Hildesheim eine privatwirtschaftliche Praxis für «Präventologie» zur Vorbeugung gegen Krankheiten.

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(Quelle: epd)

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