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Türkei: Internationale Kirchendelegation setzt sich für Rechte religiöser Minderheiten ein

Eine internationale ökumenische Delegation hat der Türkei einen Besuch abgestattet und die Behörden des Landes ermutigt, die Lage religiöser Minderheiten zu verbessern.

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  Die Ausübung der Religionsfreiheit, der Rechtsstatus der Kirchen, einschließlich Eigentumsfragen, und das Recht auf religiöse Erziehung standen auf der Agenda der Delegation.

 Die fünfköpfige Delegation, der Vertreter/innen des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) und der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) angehörten, stattete der mehrheitlich muslimischen Republik Türkei vom 23. bis 27. November einen Besuch ab.

 In Istanbul traf die Delegation mit dem Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios, mit Erzbischof Aram Atesian vom Armenischen Patriarchat, mit Vertretern der syrisch-orthodoxen sowie der jüdischen Gemeinde zusammen. In Ankara, der Hauptstadt der Türkei, fand eine Begegnung mit Mitgliedern des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel unter der Leitung ihres Erzbischofs Mor Timotheos Samuel Aktas statt.

 Zu den Schwierigkeiten, mit denen die Kirchen in der Türkei konfrontiert sind, gehören die Nichtanerkennung des "ökumenischen Status" des Ökumenischen Patriarchen und seines Patriarchats sowie die Probleme, die es bei der Wiedereröffnung der Theologischen Schule von Halki (Heybeliada) gegeben hat. Das Armenische Patriarchat berichtet über Einschränkungen bei den Eigentumsrechten im Falle mehrerer Kirchen, Schulen und Krankenhäuser sowie über die Vernachlässigung und Zerstörung des religiösen und kulturellen Erbes. Die syrisch-orthodoxe Gemeinde bedauert den Konflikt um das Mor Gabriel-Kloster.

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 Laut dem Jahresbericht des US-amerikanischen Außenministeriums zur internationalen Religionsfreiheit lässt sich "eine erhebliche Missachtung der Religionsfreiheit in der Türkei" feststellen. Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat auf Verletzungen der kulturellen und Eigentumsrechte von Minderheiten hingewiesen. Und in einem Bericht der Türkischen Stiftung für wirtschaftliche und soziale Studien wurde anerkannt, dass das Land "die Eigentumsrechte von Minderheiten nicht achtet".

 Die Delegation sprach die Anliegen der Kirchen in Begegnungen mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Bülent Arinc, mit Vertretern des Präsidiums für Religionsangelegenheiten, der höchsten islamischen Behörde des Landes, und mit dem Präsidenten des Komitees für Volksbildung, Kultur, Jugend und Sport der Großen Nationalversammlung der Türkei an.

 Die türkischen Regierungsvertreter bekannten sich zu ihrer Verpflichtung, allen religiösen Minderheiten des Landes die Möglichkeit zu geben, ihr Recht auf Religionsfreiheit voll auszuüben. Des Weiteren wurde bei diesen Begegnungen die Frage aufgeworfen, welchen aktiven Beitrag Kirchen und internationale ökumenische Organisationen zur Aufnahme des Landes in die Europäische Union leisten können.

 Dieselbe Frage wurde auch bei einem Treffen in der Hauptgeschäftsstelle der Tageszeitung Zaman angesprochen, bei dem die Delegation mit türkischen Journalisten über die Rolle der Medien beim Umgang mit religiösen Minderheiten diskutierte.

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 Zu den Mitgliedern der Delegation gehörten: Pfarrer Kjell Magne Bondevik, Vorsitzender der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (ÖRK); Pfarrer Dr. Konrad Raiser, ehemaliger ÖRK-Generalsekretär; Pfarrerin Lena Kumlin, Rechtsberaterin der Evangelisch-Lutherischen Kirche von Finnland für EU-Angelegenheiten; Pfarrer Rüdiger Noll, assoziierter Generalsekretär der KEK; und Christina Papazoglou, ÖRK-Referentin für Menschenrechte.  

(Quelle: WCC)

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