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„Divers“: Bundestag beschließt Änderung des Geburtenregisters

Im Geburtenregister wird es künftig neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option geben. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag in Berlin ein Gesetz, das intersexuellen Menschen die Möglichkeit gibt, als Geschlecht „divers“ eintragen zu lassen. Bislang gab es lediglich die Möglichkeit, dass Standesbeamte die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eintragen.

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Der Entwurf geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr zurück, das im Personenstandsrecht einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot feststellte. Die Richter verlangten, dass auch ein „positiver Geschlechtseintrag“ ermöglicht werden muss.

Link: der Gesetzentwurf der Bundesregierung

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