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Sachsen erlaubt ab Montag Gottesdienste mit 15 Teilnehmern

In Sachsen sind von Montag an Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern erlaubt. Darauf hat sich das sächsische Kabinett verständigt. „Wir erlauben Gottesdienste in einem geringen Umfang“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Freitag in Dresden. Erlaubt seien 15 Teilnehmer bei religiösen Versammlungen sowie zusätzlich ein Pfarrer und ein Kantor.

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Die neue sächsische Corona-Schutzordnung regelt von Montag an Lockerungen für das öffentliche Leben. Unter anderem dürfen alle Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen. In Sachsen soll es aber von Montag an im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen eine Maskenpflicht geben. Bundesweit werden Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai aufrechterhalten.

Bisher kein einheitliches Vorgehen

Die Kirchen in Deutschland hatten eine Lockerung der Corona-Regelungen auch für Gottesdienste gefordert. Bisher gibt es bundesweit noch kein einheitliches Vorgehen für eine Wiederzulassung religiöser Zusammenkünfte und Veranstaltungen.

Bei einem Gespräch mit Vertretern des Bundes und der Religionsgemeinschaften wurde aber vereinbart, religiöse Feiern stufenweise wieder zu ermöglichen – unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände. Bund und Länder wollen am 30. April über den weiteren Umgang mit den Corona-Einschränkungen beraten.

Quelleepd

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