Eine Rheinland-Pfälzerin hat gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags geklagt, weil ARD und ZDF sich nicht an Gottes Geboten orientieren würden. Ein Gericht lehnte die Klage jetzt ab.
Wer das Programm von ARD und ZDF nicht mit seinen religiösen Grundsätzen vereinbaren kann, muss trotzdem den obligatorischen Rundfunkbeitrag bezahlen. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße wies eine entsprechende Klage auf Befreiung von der Beitragspflicht ab.