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Rundfunkbeitrag darf nicht aus religiösen Gründen verweigert werden

Eine Rheinland-Pfälzerin hat gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags geklagt, weil ARD und ZDF sich nicht an Gottes Geboten orientieren würden. Ein Gericht lehnte die Klage jetzt ab.

Die Ablehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus religiösen Gründen befreit nicht von der Pflicht, den regulären Rundfunkbeitrag zu zahlen. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Klage einer Rheinland-Pfälzerin ab, die erklärt hatte, die Inhalte von ARD und ZDF würden sich nicht an den Geboten Gottes ausrichten (AZ: 3 K 697/22.KO). Die Richter stellten fest, dass es unerheblich sei, ob jemand die ausgestrahlten Inhalte ablehne. Die Gestaltung der Sendungen bleibe „Sache des Rundfunks“ und orientiere sich an publizistischen Kriterien.

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Es sei somit nicht die Aufgabe von Gerichten, über die Qualität von Programminhalten zu urteilen. Zudem liege kein Verstoß gegen die durch das Grundgesetz garantierte Glaubensfreiheit vor, wenn das Programm „mitunter Sendungen mit religiösen oder auch dezidiert areligiösen oder auch als religiös anstößig empfundenen Inhalten“ umfasse. Der Rundfunkbeitrag sei jedenfalls nicht mit einem bestimmten weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis verbunden.

Bereits vor einigen Jahren hatte in einem anderen Fall aus Rheinland-Pfalz der Pastor einer freikirchlichen Gemeinde erfolglos versucht, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Er konnte das Programm von ARD und ZDF nach eigener Aussage nicht mit seinen religiösen Grundsätzen vereinbaren. Die Rechtmäßigkeit des 2013 auf eine Haushaltsabgabe umgestellten Rundfunkbeitrags hat in den zurückliegenden Jahren viele deutsche Gerichte beschäftigt. Dabei wurde die Regelung bislang stets als grundsätzlich rechtmäßig bestätigt.

Quelleepd

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2 Kommentare

  1. Der Titel gibt das Urteil falsch wieder.
    Das Gericht hat nur herausgestellt, dass es nicht “ Aufgabe von Gerichten sei, über die Qualität von Programminhalten zu urteilen. “
    Und dass es keinen Verstoß gegen Religion darstellt, wenn die Inhalte nicht ausdrücklich Religionskonform sind.
    Die Bestätigung der Rechtmässigkeit der Rundfunkgebühren bedeutet zwar, dass es wohl sinnlos sei, aus religiösen Gründen zu klagen, zumal als Einzelperson, aber nicht, dass es verboten wäre, über Dinge zu klagen, die mit dem eigenen Glauben nicht vereinbar sind.
    Toleranz und Vielfalt bedeutet doch, dass man von einem staatlichen Rundfunk, der für alle zugänglich ist, vor allem Inhalte erwarten darf, die allen gerecht werden, also eine Art Konsens.
    Wer also kaum etwas Verbindendes findet, hat demnach das Nachsehen.
    Wie überaus demokratisch und tolerant !

  2. Ethische Fragen sind nicht leichtfüßig

    Ganz einfach: Ich sehe mir das nicht an, was mir nicht passt und auch mit meinen Normen und Werten völlig unvereinbar ist. Meine Ethik/Moral
    orientiert sich vor allem an meinem Gewissen, und dies steht – sogar nach katholischer Lehrauffassung – höher als das Wort des Papstes in der Glaubensverkündigung. Als Evangelischer brauche ich aber kein katholisches Lehramt, welches mir ggfls. präzise sagt, dass mein Gewissen sich bei andersartigen dogmatischen Auffassungen der Kirche auch im Einzelfall irren kann. Ein echter Protestant müsste dann überzeugt sein, dass sowohl auch der Universitätsprofessor wie ebenso der Konfirmand aus ihrem Gewissen, und aus seinem Beziehung mit ihrem Schöpfer, (ebenso nach glaubensgemäßer Lektüre der Bibel) eindeutig erkennen können: Hier liege ich falsch. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Wir haben hier keinen Engel, der uns jeden Tag begleitet und ins Ohr flüstert, wo wir falsch liegen. Aber Jesu Worte sind eindeutig: Wir sollen (und dürfen) Gott lieben, unseren Nächsten und uns selbst. Alles was gegen diese Liebe konkret verstößt, ist gegen Gottes Wille. Ich muss also jede kleine und große Angelegenheit auf dieses Grundanliegen des Glaubens herunterbrechen. Paulus sagt immerhin, alles ist erlaubt, was nicht gegen diese Liebe verstößt. Schwierig wird es, wenn wir Entscheidungen wie etwa Bonhoeffer – oder in dieser Dimension – treffen müssten. Etwa sich gegen das riesige Verbrechen des Dritten Reiches zu wenden, auch mit der Folge eines Tyrannenmordes. Da muss man dann sein Kreuz auf sich nehmen, dass man zu Tode kommen kann. Und genauso wird man dabei schuldig. Und es ist keine Inanspruchnahme von billigen Gnade, wenn wir hier ebenso aus der Vergebung leben. Denn selten sind ethische Fragen leichtfüßig. Nachfolger Jesu dürfen sich auch die Hände schmutzig machen. Aber dies ist immer Gewissenssache. Nicht meine Kirche kann für mich stellvertretend Jesus nachfolgen. Dies muss ich schon selbst tun. Hilfreiche Anregungen der Kirchenleitungen sind erwünscht, aber diese haben den Charakter der persönlichen Sicht. Meine Sichtweise ist meine Sichtweise.

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