Bayern will das Tanzverbot vor stillen Feiertagen lockern. Das schwarz-gelbe Kabinett legte am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes vor. Danach sollen Diskotheken und Tanzlokale bis 2.00 Uhr in der Nacht öffnen dürfen, wie die Staatsregierung in München mitteilte.
Ausgenommen von der Regelung bleiben der Karfreitag und Karsamstag. Zu den sogenannten stillen Feiertagen zählen außerdem Aschermittwoch, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag sowie Buß- und Bettag. An Heiligabend soll die Schutzzeit wie bisher um 14.00 Uhr beginnen.
Nach Ansicht von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bleibt mit der geplanten Änderung des Feiertagsgesetzes der ernste Charakter der stillen Tage in Bayern voll gewahrt. Mit der Lockerung werde dem Wandel in der Gesellschaft und den Lebenswirklichkeiten angemessen Rechnung getragen. Über den Gesetzentwurf muss der Landtag entscheiden.