Fast zwei Jahrhunderte nach ihrer Erfindung soll die Brailleschrift zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit werden: Deutschland und Frankreich haben gemeinsam einen Antrag bei der Unesco eingereicht.
Die Geschichte der Blindenschrift begann mit einem tragischen Unfall: Der dreijährige Louis Braille (1809-1852) spielte in der Sattlerei des Vaters und verletzte sich mit einem spitzen Werkzeug am Auge. Die nachfolgende Entzündung griff auch auf das andere Auge über und er erblindete vollständig.
Als Jugendlicher entwickelte er an einer Blindenschule in Paris das berühmte Tastsystem, mit dem Blinden das Lesen ermöglicht wird. Aus einer Sechsergruppe von tastbaren Punkten ersann er 63 Kombinationen, aus denen alle Buchstaben, die Ziffern Null bis Neun sowie sämtliche mathematischen Operationszeichen gebildet werden konnten. Auf die Idee zur Entwicklung seiner Blindenschrift kam Braille, als er mit einem ähnlichen, aber komplizierteren Schriftsystem des französischen Offiziers Charles Barbier in Berührung kam. Erst nach seinem Tod begann der weltweite Siegeszug der nach ihm benannten Brailleschrift.
Bereits seit 2020 ist die Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Im April 2026 haben Deutschland und Frankreich die Brailleschrift offiziell gemeinsam bei der Unesco eingereicht, um sie als immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkennen zu lassen. Voraussichtlich Ende 2027 wird entschieden, ob die Brailleschrift weltweit als Kulturgut anerkannt wird.
