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Afghanistan: Konvertiten droht Todesstrafe

Dem 25-jährigen Afghanen Shoib Assadullah, der vom Islam zum Christentum konvertiert ist, droht in seiner Heimat die Todesstrafe wegen „Abfall vom Islam“.

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  Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wurde der 25-jährige Afghane Shoib Assadullah am 21. Oktober 2010 in Mazar-e-Sharif, innerhalb des deutschen Mandatgebiets, von der Polizei verhaftet, weil er einem anderen Afghanen ein Neues Testament gegeben hatte. Am 28. Dezember erklärte das zuständige Gericht, dass er wegen Abfall vom Islam hingerichtet würde, sollte er nicht bis zum 3. Januar dem Christentum abschwören.

 Doch Assadullah weigert sich, wieder Muslim zu werden. Richter Sharif war für ein Statement zu dem Fall „nicht erreichbar“. Die IGFM rechnet daher mit der Hinrichtung Assadullahs, falls es keine Intervention aus Kabul oder Berlin gäbe. Öffentliche Aufmerksamkeit des Westens könnte, wie schon im Fall des afghanischen Konvertiten Abdul Rahman Jawid im Jahr 2006, dazu führen, dass das Gericht wegen angeblicher „Unzurechnungsfähigkeit“ von einer Hinrichtung absieht.

 „Ein Aufschrei des Entsetzens ginge durch Deutschland, sollte ein deutsches Gericht befinden, dass ein deutscher Bürger, der vom Christentum zum Islam konvertiere, nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sei und psychologisch behandelt werden müsse. Nicht anders muss es sein, wenn in Afghanistan ein Muslim Christ geworden ist. Es sei absurd, wenn beispielsweise in Pakistan jeder Übertritt eines Christen zum Islam in Zeitungen gefeiert werde, während Muslime, die zum Christentum übertreten wollen, mit dem Tode bedroht werden,“ erklärte der geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen.

 Im Völkerrecht ist die Religionsfreiheit garantiert. Im wichtigsten Menschenrechtsvertrag der Vereinten Nationen, dem internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), ist in Art. 18 Abs. 1 ausdrücklich das Recht festgeschrieben,  „(…) eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion (…) öffentlich (…) zu bekunden.“ Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlich bindenden zwischenstaatlichen Vertrag, den nicht nur Deutschland unterschrieben und ratifiziert hat, sondern auch Afghanistan.

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