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Bäderregelung: Nordelbische Kirche weist Anschuldigungen zurück

Der Eutiner Propst Matthias Wiechmann hat «unberechtigte Anschuldigungen» gegen die Kirchen wegen des Streits über die Bäderregelung zurückgewiesen.

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 Weil die Nordelbische Kirche und das katholische Erzbistum Hamburg das ruhende Normenkontrollverfahren um die Bäderverordnung in Schleswig-Holstein wieder aktivieren, seien sie verunglimpft worden, beklagt Wiechmann in einem am Freitag veröffentlichten Schreiben. Wegen ihres Vorgehens gegen Ausweitungen der Sonntagsöffnung waren die Kirchen jüngst auch vom FDP-Fraktionschef im Kieler Landtag, Wolfgang Kubicki, scharf kritisiert worden.

 Die These, dass durch das Normenkontrollverfahren 170.000 Arbeitsplätze gefährdet werden, sei eine «durch nichts zu belegende Behauptung der Interessenverbände», schreibt der Propst. Er ruft Kirchenvorsteher, Pastoren und Mitarbeiter dazu auf, die Diskussion um die Bäderregelung mit geöffneten Geschäften an 45 Sonntagen zu versachlichen. Die Kirchen wollten «nicht eine schon seit Jahrzehnten praktizierte Bäderregelung abschaffen, sondern nur deren Auswüchse in den letzten Jahren zurückführen lassen».

 Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein gilt für knapp 100 Kur- und Tourismusorte. Hier dürfen Geschäfte vom 1. Januar bis zum 31. Oktober sowie vom 15. bis zum 31. Dezember sonntags von 11 bis 19 Uhr öffnen. Die Kirche schlägt vor, diese Zeit von Ende März bis Ende Oktober zu beschränken sowie weitere vier Sonntage im Jahr zu erlauben.

(Quelle: epd)

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