Im Rechtsstreit über die Zulassung des muslimischen Mittagsgebets an Berliner Schulen will das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag ein Urteil fällen.
In der mündlichen Verhandlung sollen unter anderem ein Sachverständiger sowie der 16-jährige Kläger zu Wort kommen, teilte das Verwaltungsgericht am Freitag mit. Der Gutachter soll unter anderem über die Verbindlichkeit des islamischen Gebets für in Deutschland lebende Muslime und deren Gebetszeiten aufklären.
Hintergrund ist die Klage eines muslimischen Schülers des Diesterweg-Gymnasiums im Berliner Stadtteil Wedding. Am 10. März 2008 hatte das Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss entschieden, dass die Schule dem Jugendlichen vorläufig ermöglichen muss, in den Unterrichtspausen einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten. Im Hauptverfahren soll die Frage nun grundsätzlich geklärt werden.
Die Senatsschulverwaltung ist gegen die Zulassung des islamischen Mittagsgebets und verweist sie auf die Pflicht des Staates zu weltanschaulicher Neutralität. Zudem sieht sie den Schulbetrieb gefährdet.
Der größte islamische Dachverband in Deutschland, die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), sprach sich wenige Tage vor der Gerichtsentscheidung grundsätzlich für ein islamisches Mittagsgebet an Schulen aus. Dabei sei es wichtig, «dass der geregelte Ablauf des Unterrichts nicht durch die Ermöglichung des Gebets gestört» und das Gebet in den Unterrichtspausen verrichtet wird, sagte DITIB-Vorstandsvorsitzender Sadi Arslan in Köln dem epd.
«Wenn Schulen im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Gebet organisieren können, ist die Förderung der Religionspraxis muslimischer Kinder auch in den Schulen zu begrüßen», betonte der Chef der DITIB, die eng mit der staatlichen türkischen Religionsbehörde verbunden ist. Arslan verwies zugleich darauf, dass Islamunterricht an deutschen Schulen kein «Regelunterricht» ist. DITIB gehört dem Koordinationsrat der Muslime in Deutschland an. Dieser soll den deutschen Behörden als Ansprechpartner für die Belange der Muslime dienen.
(Quelle: epd)