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Betreuungsgeld: Stimmen zum Urteil des Verfassungsgerichts

Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht einstimmig entschieden. Dem Bundesgesetzgeber fehle die Gesetzgebungskompetenz, für ein Betreuungsgeld seien die Länder zuständig.

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Das Betreuungsgeld diene nicht der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet, heißt es in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In diesem Falle sei der Bund zuständig. Es habe jedoch keine Auswirkungen auf Lebenswelt und Arbeit, erklärte der Vorsitzende des Ersten Senats, Richter Ferdinand Kirchhof. Laut dem Urteil gleicht das Betreuungsgeld auch keine Missstände bei Kita-Angeboten aus, weil die Zahlung nicht davon abhängt, ob ein Betreuungsplatz vorhanden ist, sondern nur davon, dass Eltern diesen nicht in Anspruch nehmen. Wörtlich heißt es im Urteil: "Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen es Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig". Es gebe daher auch keine Pflicht des Gesetzgebers, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen.

Das Verfassungsgericht äußerte sich in seinem Urteil wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes nicht inhaltlich zum Betreuungsgeld.

In Bayern soll es das Betreuungsgeld auch in Zukunft geben. Dies erklärte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) unmittelbar nach dem Urteil. Dies betonte auch der CSU-Fraktionschef im Landtag, Thomas Kreuzer. Der Bund müsse die für das Betreuungsgeld eingeplanten finanziellen Mittel nun direkt an die Länder weitergeben. 

Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), bedauerte gegenüber dem christlichen Medienmagazin "pro" die Entscheidung der Karlsruher Richter. Das Urteil sei zwar formell nachvollziehbar, weil der Bund, wie es im Urteil heißt, für das Betreuungsgeld nicht zuständig sei, aber: "Der Bund hat aber auch Millionen in den Ausbau der Krippenbetreuung eingesetzt, obwohl er dafür eigentlich auch nicht zuständig wäre", so Steeb. Faktisch bedeute das Urteil eine erneute Benachteiligung des Familienmodells, in dem Eltern vorrangig selbst für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder Sorge tragen. 

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Völlig anders kommentierte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, das Urteil: "Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Urteil die Fehlentscheidung der letzten Legislaturperiode korrigiert wurde." Die Diakonie schlägt stattdessen vor, die freiwerdenden Haushaltsmittel für den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zu nutzen.

Caritas-Präsident Peter Neher äußerte sich zurückhaltender: "Wir befürchten, dass das wichtige Anliegen, Familien mit kleinen Kindern in besonderer Weise zu unterstützen, unter den Tisch fällt und die für das Betreuungsgeld eingeplante Summe nicht mehr den Familien zu Gute kommt." Die Caritas schlägt daher vor, das Elterngeld und das Betreuungsgeld zu einer einkommensunabhängigen Leistung für alle Familien zusammen zu führen. "Alle Familien sollten unabhängig von der Art der Kinderbetreuung in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes 300 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld und Sozialgeld erhalten", fordert Neher. Wer nur kurz aussetzen möchte, könnte sich einen höheren Betrag in einem kürzeren Zeitraum auszahlen lassen.

Das Betreuungsgeld war vor allem auf Drängen der CSU im August 2013 eingeführt worden. Die SPD lehnte es zunächst ab, trug es in der großen Koalition aber mit. Seit August 2013 erhielten Eltern pro Kind monatlich 150 Euro, wenn das Kind nicht in einer staatlich unterstützten Kindertagesstätte oder in einer Tagespflege betreut wurde. Die Eltern konnten die staatliche Leistung vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats beanspruchen.

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut

(Quelle: Mit epd-Material)

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